Wohnsitz abmelden in Aachen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Aachen
Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken · Aachen
Paul-Küpper-Platz 1, 52078 Aachen
Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00 · Mi 08:00-12:00,14:00-17:30 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
+49 241 4320
bezirksamt.brand@mail.aachen.de
Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken · Aachen
Paul-Küpper-Platz 1, 52078 Aachen
Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00 · Mi 08:00-12:00,14:00-17:30 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
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bezirksamt.brand@mail.aachen.de
Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle · Aachen
Germanusstraße 32-34, 52058 Aachen
Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00 · Mi 08:00-12:00,14:00-17:30 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
0241 432-8312
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Germanusstraße 32-34, 52058 Aachen
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Benötigte Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und • Sie beziehen keine neue Wohnung.
So läuft es ab
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus. • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor. • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Schriftlich: • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit. • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei. • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Elektronisch: • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Gut zu wissen
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden. Personen, die nur einen Wohnsitz haben, müssen diese als einzigen bzw. alleinigen Wohnsitz anmelden. Die Begriffe sind Synonyme und sagen aus, dass die Person keinen weiteren Wohnsitz in Deutschland hat. "Alleinige Wohnung" bedeutet daher nicht, dass eine Wohnung von einer Person alleine bewohnt wird. Personen, die mehr als eine Wohnung in Deutschland tatsächlich bewohnen, müssen alle Wohnungen bei der jeweils zuständigen Meldebehörde anmelden. Hierbei ist eine Wohnung als Hauptwohnung zu bestimmen, alle weiteren Wohnungen sind Nebenwohnungen. Eine Unterscheidung in Zweit-, Dritt-, Viertwohnung usw. ist melderechtlich nicht vorgesehen. Bestimmung der Hauptwohnung Die Festlegung der Hauptwohnung richtet sich alleine nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Eventuelle Vor- oder Nachteile in anderen Bereichen, z. B. steuer- oder versicherungsrechtlichen Angelegenheiten, sind für die Bestimmung der Hauptwohnung nicht relevant. Hauptwohnung ist grundsätzlich die Wohnung, die von der Person vorwiegend benutzt wird. Ausnahmen bestehen z. B. für Einwohner*innen von Behindertenwohneinrichtungen und verheiratete Personen, die nicht dauerhaft von ihrem Ehepartner getrennt leben. Weitere Wohnung(en) im Ausland Für das deutsche Melderecht sind nur Wohnungen im Inland relevant.
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Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Aachen erledigen?
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Weitere Behördengänge in Aachen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Wohnsitz abmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.