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Wohnsitz abmelden in Aachen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Aachen bei: Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken · Aachen.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Aachen

Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken · Aachen

Paul-Küpper-Platz 1, 52078 Aachen

Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00 · Mi 08:00-12:00,14:00-17:30 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 241 4320

bezirksamt.brand@mail.aachen.de

Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken · Aachen

Paul-Küpper-Platz 1, 52078 Aachen

Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00 · Mi 08:00-12:00,14:00-17:30 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 241 4320

bezirksamt.brand@mail.aachen.de

Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle · Aachen

Germanusstraße 32-34, 52058 Aachen

Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00 · Mi 08:00-12:00,14:00-17:30 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

0241 432-8312

Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle · Aachen

Germanusstraße 32-34, 52058 Aachen

Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00 · Mi 08:00-12:00,14:00-17:30 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

0241 432-8312

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und • Sie beziehen keine neue Wohnung.

So läuft es ab

Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus. • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor. • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Schriftlich: • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit. • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei. • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Elektronisch: • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

Gut zu wissen

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden. Personen, die nur einen Wohnsitz haben, müssen diese als einzigen bzw. alleinigen Wohnsitz anmelden. Die Begriffe sind Synonyme und sagen aus, dass die Person keinen weiteren Wohnsitz in Deutschland hat. "Alleinige Wohnung" bedeutet daher nicht, dass eine Wohnung von einer Person alleine bewohnt wird. Personen, die mehr als eine Wohnung in Deutschland tatsächlich bewohnen, müssen alle Wohnungen bei der jeweils zuständigen Meldebehörde anmelden. Hierbei ist eine Wohnung als Hauptwohnung zu bestimmen, alle weiteren Wohnungen sind Nebenwohnungen. Eine Unterscheidung in Zweit-, Dritt-, Viertwohnung usw. ist melderechtlich nicht vorgesehen. Bestimmung der Hauptwohnung Die Festlegung der Hauptwohnung richtet sich alleine nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Eventuelle Vor- oder Nachteile in anderen Bereichen, z. B. steuer- oder versicherungsrechtlichen Angelegenheiten, sind für die Bestimmung der Hauptwohnung nicht relevant. Hauptwohnung ist grundsätzlich die Wohnung, die von der Person vorwiegend benutzt wird. Ausnahmen bestehen z. B. für Einwohner*innen von Behindertenwohneinrichtungen und verheiratete Personen, die nicht dauerhaft von ihrem Ehepartner getrennt leben. Weitere Wohnung(en) im Ausland Für das deutsche Melderecht sind nur Wohnungen im Inland relevant.

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Aachen erledigen?
Zuständig ist: Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken · Aachen, Paul-Küpper-Platz 1, 52078 Aachen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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