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Internationalen Führerschein beantragen in Achim: Gebühren, Unterlagen & Termin

Internationalen Führerschein beantragen erledigen Sie in Achim bei: FD Ordnung und Verkehr · Verden (Aller).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Achim kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

FD Ordnung und Verkehr · Verden (Aller)

Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller)

04231 15-0

Gebühren (amtlich)

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung • bei Vorlage des Personalausweises ist keine Meldebescheinigung notwendig • Vorlage des Kartenführerscheines • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Achim — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

So läuft es ab

Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.

Gut zu wissen

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig . Allgemeine Informationen Einen internationalen Führerschein kann erhalten, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen Kartenführerschein oder einen ausländischen Führerschein besitzt. Der internationale Führerschein ersetzt keinen nationalen Führerschein, sondern bestätigt lediglich den Besitz einer nationalen Fahrerlaubnis in verschiedenen Sprachen. Er wird auf max. drei Jahre befristet ausgestellt und kann nicht verlängert werden. Für Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis gilt er nur im Ausland und nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein. Wird die nationale Fahrerlaubnis entzogen, verliert auch der internationale Führerschein seine Gültigkeit. Innerhalb der Staaten der Europäischen Union und der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (s. EU- und EWR-Staatenliste) ist ein internationaler Führerschein grundsätzlich nicht notwendig, weil hier der nationale deutsche Führerschein uneingeschränkt akzeptiert wird. Darüber hinaus und insbesondere in Übersee wird aber die Mitnahme eines internationalen Führerscheines dringend angeraten. Der Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheines kann schriftlich oder unmittelbar in der Führerscheinstelle gestellt werden.

Häufige Fragen

Was kostet „Internationalen Führerschein beantragen“ in Achim?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
Wo kann ich „Internationalen Führerschein beantragen“ in Achim erledigen?
Zuständig ist: FD Ordnung und Verkehr · Verden (Aller), Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wie lange ist der internationale Führerschein gültig?
Das regelt § 25b Abs. 4 FeV: Der internationale Führerschein nach dem Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 gilt drei Jahre ab Ausstellung, der nach dem Abkommen von 1926 ein Jahr. Die Gültigkeit darf zudem nie über die des nationalen Führerscheins hinausgehen, dessen Nummer auf dem internationalen Führerschein vermerkt wird. Welches Abkommen Ihr Reiseland anwendet, erfahren Sie bei der Führerscheinstelle oder der Botschaft des Ziellandes.
Brauche ich für die EU einen internationalen Führerschein?
Nein. Gültige deutsche Führerscheine werden in allen Mitgliedstaaten der EU und des EWR anerkannt, und auch in den meisten übrigen europäischen Staaten ist laut Bundesverkehrsministerium kein internationaler Führerschein erforderlich. Für Länder außerhalb Europas sollten Sie vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder bei der Botschaft des Ziellandes erfragen, ob ein internationaler Führerschein oder eine Übersetzung mitzuführen ist.
Welche Voraussetzungen gelten für den Antrag?
Nach § 25a FeV müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mit einem Führerschein nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Muster besitzen; dem Antrag sind ein Lichtbild nach Passverordnung und der Führerschein beizufügen. Wer noch einen alten Papierführerschein (Muster vor 1999) besitzt, muss diesen daher zunächst in den EU-Kartenführerschein umtauschen. Der internationale Führerschein ist laut Bundesportal nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und daher nur in Verbindung mit diesem gültig.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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