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Fischereischein beantragen in Ahrensburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Fischereischein beantragen erledigen Sie in Ahrensburg bei: Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Ahrensburg kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek

+49 4347 704-0

poststelle.flintbek@llnl.landsh.de

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Benötigte Unterlagen

Antragstellung bei der Behörde: • Fischereischein-Prüfungszeugnis oder sonstiger anerkennungsfähiger Nachweis • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches) • Zur Umschreibung bei Umzug nach Schleswig-Holstein (Hauptwohnung): Fischereischein des anderen Bundeslandes oder Fischereischeinprüfungszeugnis (entsprechende Zeugnisse aller deutschen Bundesländer werden in Schleswig-Holstein anerkannt); Beleg für den neuen Wohnsitz in Schleswig-Holstein • Zur Digitalisierung eines vorhandenen Fischereischeins: Personalausweis oder Reisepass, aktuell gültiger Fischereischein Antragstellung über den Onlinedienst (nur mit bestandener Fischereischeinprüfung ab dem 01.10.2025 oder für eine Ersatzausstellung von ab dem 01.10.2025 ausgestellten Fischereischeinen): • Zugangscode (wird nach bestandener Fischereischeinprüfung ausgehändigt) oder Identifikationsnummer des ab dem 01.10.2025 ausgestellten Fischereischeins

Voraussetzungen

• Ein Fischereischein kann Ihnen mit Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. • Ab dem 14. Lebensjahr sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Fischereischein zu besitzen, um den Fischfang ausüben zu dürfen. • Sie müssen eine Fischereischeinprüfung bestanden haben und ein entsprechendes Zeugnis aus einem deutschen Bundesland oder einen anerkennungsfähigen Nachweis (zum Beispiel vergleichbare Prüfung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz) vorlegen. • Sie müssen Ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen. • Bei Ihnen dürfen keine Versagungsgründe (zum Beispiel Wilderei, Tierquälerei, Urkundenfälschung) vorliegen. • Sie müssen bestätigen, dass Sie die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen haben. • Wenn Sie den Antrag online stellen, benötigen Sie ein Servicekonto Plus auf dem Portal "Gemeinsam Online" mit entsprechender Authentifizierung über die eID des Personalausweises und Installation der Ausweis-App des Bundes.

So läuft es ab

Antragstellung bei der Behörde: • Nach erfolgreicher Fischereischeinprüfung können Sie Ihren Fischereischein bei Ihrer örtlich zuständigen Ordnungsbehörde (gegebenenfalls Hafenamt) beantragen (Berufsfischer oder Berufsfischerinnen wenden sich bitte an die obere Fischereibehörde). • Die erfolgreich bestandene Prüfung wurde durch die prüfende Instanz bereits im Fischereiregister eingetragen. • Sie stellen vor Ort einen Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins. • Hierfür benötigen Sie einen Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis). • Nach Entrichtung der Verwaltungsgebühr wird der digitale Fischereischein bei der örtlichen Ordnungsbehörde sofort ausgehändigt, gegebenenfalls ausgedruckt und auf Wunsch per E-Mail zugesandt (für Berufsfischer oder Berufsfischerinnen bei der oberen Fischereibehörde). • Der Fischereischein im Kartenformat wird Ihnen einige Wochen später per Post zugestellt. Antragstellung über einen Onlinedienst: • Nach erfolgreicher Fischereischeinprüfung loggen Sie sich in Ihr Servicekonto Plus im Serviceportal "Gemeinsam Online" ein. • Wenn Sie noch kein Servicekonto Plus eröffnet haben, legen Sie sich bitte zunächst ein kostenloses Servicekonto Plus auf dem Portal "Gemeinsam Online" an. • Wählen Sie den Dienst „Fischereischein ausstellen“ aus und geben Sie die erforderlichen Daten ein. • Hierfür benötigen Sie den Zugangscode, den Sie nach der bestandenen Fischereischeinprüfung erhalten haben. Ohne den Zugangscode kann der Onlinedienst nicht genutzt werden. • Nach Entrichtung der Verwaltungsgebühr im Onlinedienst wird Ihnen der digitale Fischereischein in das Postfach Ihres Servicekontos zugesandt. Dies kann einige Minuten dauern. Der Fischereischein im Scheckkartenformat wird Ihnen einige Wochen später per Post zugestellt.

Bearbeitungsdauer

Der digitale Fischereischein wird direkt vor Ort ausgehändigt oder auf Wunsch per Mail übersandt. Der Fischereischein im Kartenformat wird einige Wochen später per Post übersandt.

Fristen

Fischereischeine anderer Bundesländer gelten auch in Schleswig-Holstein, solange Sie Ihre Hauptwohnung nicht in Schleswig-Holstein haben (zum Beispiel im Urlaub). Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Schleswig-Holstein verlegen, müssen Sie für das Angeln oder Fischen einen schleswig-holsteinischen Fischereischein beantragen. Dies gilt jedoch nicht, wenn Ihr Fischereischein die gleichen Sicherheitsmerkmale wie ein aktueller Fischereischein des Landes Schleswig-Holstein aufweist In diesem Fall müssen Sie keinen neuen Schein beantragen, und Ihr Fischereischein gilt unbefristet weiter. Auch wenn Sie bereits in Ihrem Heimatbundesland eine Fischereiabgabe bezahlt haben, müssen Sie die Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein erneut bezahlen, wenn Sie hier angeln oder fischen möchten. Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keinen Fischereischein besitzen, können angeln, wenn sie von einer volljährigen Person mit Fischereischein beaufsichtigt werden. In Schleswig-Holstein gibt es gemäß der Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes Ausnahmemöglichkeiten von der Fischereischeinpflicht.

Gut zu wissen

Wenn Sie in Schleswig-Holstein den Fischfang ausüben möchten (als Anglerin oder Angler sowie Berufsfischerin oder Berufsfischer), müssen Sie im Regelfall einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Der Fischereischein wird in Schleswig-Holstein auf Lebenszeit ausgestellt Wenn Sie einen gültigen Fischereischein aus einem anderen Bundesland besitzen, wird dieser in Schleswig-Holstein anerkannt (zum Beispiel im Urlaub). Allerdings müssen Sie zusätzlich die Fischereiabgabe des Landes Schleswig-Holstein bezahlen – unabhängig davon, wie und wo der Fischfang ausgeübt werden soll. Dies gilt auch dann, wenn Sie im Heimatbundesland bereits eine Fischereiabgabe bezahlt haben. Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer müssen nach einem Wechsel des Hauptwohnsitzes (bei Umzug) umgeschrieben werden. Dies gilt nicht, wenn der Fischereischein in einem anderen Bundesland nach den gleichen Sicherheitsmerkmalen wie in Schleswig-Holstein ausgestellt wurde – dann ist eine Umschreibung nicht erforderlich, und der Fischereischein gilt unbefristet fort.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Fischereischein beantragen“ in Ahrensburg erledigen?
Zuständig ist: Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Fischereischein beantragen“ in Ahrensburg online?
Für Ahrensburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Brauche ich für den Fischereischein eine Fischerprüfung?
In der Regel ja: Die erstmalige Erteilung setzt üblicherweise eine bestandene Fischerprüfung (Anglerprüfung) voraus – in Bayern etwa müssen Antragsteller die Fischerprüfung im Regelfall abgelegt haben, in Berlin gilt das für den Fischereischein A. Ausnahmen sind landesrechtlich unterschiedlich geregelt: In Berlin gibt es beispielsweise einen Jugendfischereischein für 12- bis 17-Jährige ohne Prüfung.
Welche Behörde stellt den Fischereischein aus?
Das ist landesabhängig: In Bayern stellt die örtlich zuständige Wohnortgemeinde den Fischereischein aus, in Berlin ist das Fischereiamt zuständig. Die zuständige Stelle für Ihren Wohnort finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite dieses Portals.
Reicht der Fischereischein zum Angeln aus?
Der Fischereischein ist die persönliche Grundvoraussetzung. Für das Angeln an einem konkreten Gewässer brauchen Sie in der Regel zusätzlich eine Gewässererlaubnis – in Berlin etwa ist neben dem gültigen Fischereischein eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer mitzuführen. Was genau gilt, ist landesrechtlich geregelt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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