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Wohngeld beantragen in Alsdorf: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohngeld beantragen erledigen Sie in Alsdorf bei: A 50 - Sozialamt · Alsdorf. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Alsdorf

A 50 - Sozialamt · Alsdorf

Hubertusstraße 17, 52477 Alsdorf

Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00 · Mi 08:00-12:00,14:00-18:00 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

sozialamt@alsdorf.de

A 50 - Sozialamt / Wohngeldstelle · Alsdorf

Hubertusstraße 17, 52477 Alsdorf

Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00 · Mi 08:00-12:00,14:00-18:00 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

wohngeldstelle@alsdorf.de

Benötigte Unterlagen

Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende Unterlagen beifügen: • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.), Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind: • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %, • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder, • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %. Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Mietzuschuss können beantragen: • Mieter einer Wohnung, • Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes, • Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts. Lastenzuschuss können beantragen: • Eigentümer von Wohnraum Ausschlussgründe Empfänger und Antragsteller der nachfolgenden Transferleistungen sind gem. § 7 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten bei der Transferleistung bereits berücksichtigt werden. • SGB II Leistungen inkl. Zuschuss für Auszubildende • SGB XII Leistungen • AsylbLG Leistungen • Übergangs- und Verletztengeld in Höhe des Betrages des Bürgergeldes • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz • SGB VIII Leistungen, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören • Darüber hinaus sind auch Personen ausgeschlossen die selber keine der o.g. Leistungen erhalten, deren Einkommen und Vermögen jedoch zu Ermittlung der Leistung eines anderen Haushaltsmitgliedes berücksichtigt wurden.

So läuft es ab

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

Gut zu wissen

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich. Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für Wohnraum geleistet (§ 1 Wohngeldgesetz - WoGG, § 26 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB I). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte die keine Transferleistungen (siehe Ausschlussgründe) erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?

Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Alsdorf erledigen?
Zuständig ist: A 50 - Sozialamt · Alsdorf, Hubertusstraße 17, 52477 Alsdorf. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohngeld beantragen“ in Alsdorf online?
Für Alsdorf ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt — nicht rückwirkend. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, auch wenn noch Unterlagen fehlen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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