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Sterbeurkunde beantragen in Apolda: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Apolda bei: Stadtverwaltung Apolda - Bürgermeister - Fachbereich 1 - Zentralverwaltung und Kultur - Abteilung Zentrale Dienste - Archiv — Gebühr laut amtlicher Angabe: 10,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Thüringen.

Zuständige Stelle in Apolda

Stadtverwaltung Apolda - Bürgermeister - Fachbereich 1 - Zentralverwaltung und Kultur - Abteilung Zentrale Dienste - Archiv

August-Bebel-Str. 4, 99510 Apolda

03644 650460

stadtarchiv@apolda.de

Stadtverwaltung Apolda - Bürgermeister - Fachbereich 4 - Bürgerservice, Recht und Ordnung - Personenstandswesen

Am Schloß 1, 99510 Apolda

03644 650440

standesamt@apolda.de

Gebühren (amtlich)

Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

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Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie in der Regel: • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich gegebenenfalls elektronisch authentifizieren) • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin • für andere Personen einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Apolda — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

So läuft es ab

Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

Gut zu wissen

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für: • die Nachlassabwicklung • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Wie stehen die Gebühren in Apolda im Vergleich?

Apolda10,00 €
Thüringen10,00 €
Deutschland (9.175 Städte)3,00 € – 80,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Sterbeurkunde beantragen“ in Apolda?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.
Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Apolda erledigen?
Zuständig ist: Stadtverwaltung Apolda - Bürgermeister - Fachbereich 1 - Zentralverwaltung und Kultur - Abteilung Zentrale Dienste - Archiv, August-Bebel-Str. 4, 99510 Apolda. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Sterbeurkunde beantragen“ in Apolda online?
Für Apolda ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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