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Schwerbehindertenausweis beantragen in Bad Salzuflen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Schwerbehindertenausweis beantragen erledigen Sie in Bad Salzuflen bei: Bürgerservice · Bad Salzuflen. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Bad Salzuflen kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Bürgerservice · Bad Salzuflen

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

05222 952-444

buergerservice@bad-salzuflen.de

Schwerbehindertenangelegenheiten · Kreis Lippe

Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Kreis Lippe

+49 5231 62-77555

schwerbehindertenangelegenheiten@kreis-lippe.de

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Benötigte Unterlagen

• Feststellungsbescheid über Behinderung von mindestens Grad 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen • Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr) • gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (für ausländische Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten)

Voraussetzungen

• Sie haben einen Feststellungsbescheid über eine Behinderung von mindestens einem Grad 50. • Wenn Sie keinen deutschen Pass haben und aus einem Nicht-EU-Staat stammen, brauchen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel. Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

So läuft es ab

Einen Schwerbehindertenausweis können Sie nur beantragen, wenn bei Ihnen zuvor ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt wurde. Wenn Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen, wird Ihnen bei einem festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 50 automatisch ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, sofern dort bereits ein Passfoto von Ihnen vorliegt. Wenn das nicht der Fall sein sollte, • Sie aber bereits einen Feststellungsbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 haben • oder bei Verlust, Beschädigung oder Ablauf Ihres bestehenden Schwerbehindertenausweises, können Sie bei der zuständigen Stelle eine (neue) Ausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen. Für die Ausstellung müssen Sie der zuständigen Stelle ein Lichtbild/ Passfoto von sich zusenden. Die zuständige Stelle prüft jeweils die Voraussetzungen zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises. Bei vorliegenden Voraussetzungen stellt sie einen (neuen) Schwerbehindertenausweis aus und schickt Ihnen den Ausweis zu. Sie können den Antrag herunterladen, ausfüllen und ausdrucken. Sie können den Antrag auch online ausfüllen (Onlinedienste - Antrag online ELSA) und ausdrucken. Sie erhalten die Papier-Formulare auch bei Ihrem Bürgerbüro, im BürgerService des Kreises Lippe und bei uns. Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag legen Sie dann bitte alle weiteren Unterlagen (beispielsweise Foto, Arztberichte) bei. Nach Eingang Ihres unterschriebenen Antrags und der Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht schreiben wir Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte an, um aktuelle Befunde einzuholen. Zur Beschleunigung des Vorgangs können Sie uns gerne eine Kopie aktueller Befunddaten, die nicht älter als 2 Jahre sein sollten, zusenden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gut zu wissen

Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands befristet oder unbefristet ausgestellt. Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch aus einem Nicht-EU-Staat sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist. Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie sowohl die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachweisen als auch bestimmte Rechte und – je nach Art der Eintragung im Ausweis – Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel: • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz • Anspruch auf Zusatzurlaub • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung, • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr • Benutzung von Behindertenparkplätzen • Parkerleichterungen • Rundfunkgebührenbefreiung • ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen Der Schwerbehindertenausweis gibt den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Schwerbehindertenausweis beantragen“ in Bad Salzuflen erledigen?
Zuständig ist: Bürgerservice · Bad Salzuflen, Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Schwerbehindertenausweis beantragen“ in Bad Salzuflen online?
Für Bad Salzuflen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Welche Vorteile bringt der Schwerbehindertenausweis?
Je nach GdB und Merkzeichen: besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Steuerfreibeträge, ermäßigte Eintritte und Vergünstigungen im Nahverkehr.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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