Geburtsurkunde beantragen in Baden-Baden: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.
Zuständige Stelle in Baden-Baden
Verwaltungsstelle Varnhalt · Baden-Baden
Am Kirchberg 6, 76534 Baden-Baden
Mo, Do 08:00-12:00 · Di 14:00-17:30 (lt. OpenStreetMap)
07221 93 12 75
ov.rebland@baden-baden.de
Ortsverwaltung Ebersteinburg · Baden-Baden
Ebersteinburger Straße 54, 76530 Baden-Baden
Mo, Mi 07:00-11:00 · Do 14:00-17:30 (lt. OpenStreetMap)
07221 93 25 11
ov.ebersteinburg@baden-baden.de
Ortsverwaltung Haueneberstein · Baden-Baden
Rathausplatz 1, 76532 Baden-Baden
Di-Do 08:00-12:00, Do 14:00-18:00, Fr 08:00-13:00 · So, Mo, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
07221 93 12 51
ov.haueneberstein@baden-baden.de
Ortsverwaltung Sandweier · Baden-Baden
Iffezheimer Straße 5, 76532 Baden-Baden
Mo, Mi, Fr 08:00-12:00 · Di 14:00-16:00 · Do 14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)
07221 93 12 30
ov.sandweier@baden-baden.de
Gebühren (amtlich)
• Anzeige und Beurkundung der Geburt: keine Gebühren • Ausstellung einer Zurückstellung einer Geburt: EUR 20,00 • Namenserklärung/Einwilligung/Zustimmung: EUR 40,00 • Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden in A4, A5, international, beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister): EUR 20,00 • Personenstandsurkunden (einmalige Austellung von Geburtsurkunden für die Beantragung des Elterngeldes, Kindergeldes und Mutterschaftsgeldes): keine Gebühren • Übersetzungshilfe zur Personenstandsurkunde: EUR 20,00
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass • bei Vertretung: möglicherweise Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern) • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht • Ausweis der bevollmächtigten Person • möglicherweise Nachweis des rechtlichen Interesses (zum Beispiel Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)
Formulare & Anträge (amtlich)
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Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre: • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht • Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner • Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Eltern oder Großeltern sowie Kinder und Enkelkinder) • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
So läuft es ab
Sie müssen die Geburtsurkunde bei dem Standesamt beantragen, das Ihre Geburt beurkundet hat. Welche Möglichkeiten der Beantragung Ihr Standesamt bietet, kann sich je nach Standesamt unterscheiden. Bei manchen Standesämtern kann die Urkunde persönlich beantragt werden. Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch durch Fax, E-Mail oder telefonisch bestellen können. In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, • ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und • wie Sie Gebühren bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung). Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an. Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen. Dann müssen Sie zusätzlich vorlegen: • eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, • eine Vollmacht und • der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.
Gut zu wissen
Sie benötigen eine Geburtsurkunde? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus. Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben: • Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes • Tag, Ort und Uhrzeit der Geburt • Vor- und Familiennamen der Eltern Hinweis: Auf Verlangen werden folgende Angaben nicht aufgenommen: • Geschlecht des Kindes • Vor- und Familiennamen der Eltern Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Diesen brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung. Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon. Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung. Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde. Internationale Geburtsurkunde Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.
Häufige Fragen
Was kostet „Geburtsurkunde beantragen“ in Baden-Baden?
Wo kann ich „Geburtsurkunde beantragen“ in Baden-Baden erledigen?
Weitere Behördengänge in Baden-Baden:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Geburtsurkunde beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.