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Wohngeld beantragen in Barsinghausen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohngeld beantragen erledigen Sie in Barsinghausen bei: Sozialamt · Barsinghausen.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Barsinghausen

Sozialamt · Barsinghausen

Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen

Mo 08:00-16:00 · Di 13:00-18:00 · Mi 08:00-13:00 · Do 13:00-18:00 · Fr 08:00-13:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 5105 774-2200

info@stadt-barsinghausen.de

Sozialamt - Wohngeld · Barsinghausen

Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen

Mo 08:00-16:00 · Di 13:00-18:00 · Mi 08:00-13:00 · Do 13:00-18:00 · Fr 08:00-13:00 (lt. OpenStreetMap)

05105 7742280

wohngeld@stadt-barsinghausen.de

Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Wohngeld Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde entweder mit dem entsprechenden Formular oder formlos per Post, E-Mail, Fax oder Telefon Je nach Ihrer Situation legen Sie Unterlagen vor. Dazu gehören zum Beispiel: • Ausweisdokumente von allen Haushaltsmitgliedern • Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht, wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat kommen • Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder, zum Beispiel • Gehaltsbescheinigungen • Rentenbescheide • Kurzarbeitergeld • gegebenenfalls Nachweise über • Werbungskosten • Schwerbehinderung • Pflegegrad • Nachweise über Transferleistungen von allen Haushaltsmitgliedern, zum Beispiel • Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld • Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungsbogen • Bescheid über Unterhaltsvorauszahlung vom Jugendamt • bei Selbstständigen: letzter Steuerbescheid Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus das ausgefüllte • Formular Vermieterbescheinigung, das Ihnen in der Regel von den Wohngeldbehörden zur Verfügung gestellt wird Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie beispielsweise folgende Nachweise: • Grundbuchauszug • Kaufvertrag • Fremdmittelbescheinigungen bei noch zu zahlenden Krediten • Wohnflächenberechnung Beantragen Sie Wohngeld, weil Sie von einer Flutkatastrophe betroffen sind, haben Sie 6 Monate Zeit, Unterlagen und Nachweise, die möglicherweise zerstört sind, nachzureichen.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Barsinghausen — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Wohngeldberechtigt für einen Mietzuschuss sind Sie als: • Mieterinnen und Mieter von Wohnraum • Untermieterin und Untermieter von Wohnraum • Bewohnerinnen und Bewohner einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung • Bewohnerinnen und Bewohner eines Heimes • mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaberinnen und Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit drei oder mehr Wohnungen, eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn Sie in diesem Haus wohnen • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Ein oder Zweifamilienhauses, in dem Sie wohnen, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als ein Eigenheim angesehen werden kann • Inhaberinnen und Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist • Frauen, die in Frauenhäusern wohnen • eine Person, die durch die Obdachlosenbehörde in Obdachlosenunterkünfte oder in Wohnraum Dritter eingewiesen ist Wohngeldberechtigt für einen Lastenzuschuss sind Sie als: • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung • Eigentümerinnen und Eigentümer einer Kleinsiedlung • Eigentümerinnen und Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle • Eigentümerinnen und Eigentümer einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, falls Wohn- und Wirtschaftsteil voneinander getrennt sind und für den Wohnteil eine Wohngeldlastenberechnung aufgestellt werden kann • Inhaberinnen und Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes • Erbbauberechtigte und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung oder auf Übertragung oder Einräumung des Erbbaurechtes haben In allen Fällen müssen Sie den Wohnraum selbst bewohnen und die Kosten hierfür selbst aufbringen.

So läuft es ab

In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt. Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern. Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab. Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung geprüft. Bei bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.

Gut zu wissen

Sie können Wohngeld beantragen, wenn Sie ein niedriges Einkommen oberhalb der Grundsicherung haben und zu einer dieser Personengruppen gehören: • Rentnerinnen und Rentner mit geringer Rente • erwerbstätige Familien, Alleinerziehende und Paare mit niedrigen Einkommen • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich • Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt einen BAföG-Anspruch hat • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen Sie können Wohngeld als • Mietzuschuss erhalten. Das gilt, wenn Sie zum Beispiel: • Wohnraum gemietet haben • Wohnraum als Untermieterin oder Untermieter bewohnen • in einer Einrichtung zum Beispiel für Menschen mit Behinderung leben • Lastenzuschuss erhalten, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sind. In der Regel wird Ihnen das Wohngeld für 12 Monate bewilligt. Bei gleichbleibendem Einkommen kann der Bewilligungszeitraum bis zu 24 Monate betragen. Danach müssen Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen. Wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld.

Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?

Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Barsinghausen erledigen?
Zuständig ist: Sozialamt · Barsinghausen, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt — nicht rückwirkend. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, auch wenn noch Unterlagen fehlen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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