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Wohnsitz anmelden / ummelden in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz anmelden / ummelden erledigen Sie in Berlin bei: Bürgeramt 2 (Lichtenberg) · Berlin.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Bürgeramt 2 (Lichtenberg) · Berlin

Normannenstr. 1-2, 10367 Berlin

Mo, Di 10:00-18:00 · Mi 08:30-15:00 · Do 07:30-15:00 · Fr 07:30-13:00 (lt. OpenStreetMap)

(030) 115

post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de

Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde) · Berlin

Otto-Schmirgal-Straße 3, 10319 Berlin

Mo-Di 10:00-18:00 · Mi 08:30-15:00 · Do-Fr 07:30-13:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

(030) 115

post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de

Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen) · Berlin

Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin

(030) 115

post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de

Bürgeramt 1 (Kreuzberg) Yorckstraße - Vorzugstermine · Berlin

Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin

(030) 115

buergeramt@ba-fk.berlin.de

Benötigte Unterlagen

• Anmeldung des Zweitwohnsitzes oder der Nebenwohnung Stellen Sie den Antrag mit ausgefülltem Anmelde-Formular vor Ort im Bürgeramt. • Identitätsnachweis gültiger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere oder Reisepass oder eAT für ausländische Staatsangehörige. Bitte bringen Sie alle genannten und Ihnen vorliegenden Dokumente für alle umziehenden Personen mit. • Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermietenden) • Wohnungsgeber/innen sind verpflichtet, ihren Mietern/Mieterinnen den Einzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers und, wenn dieser nicht Eigentümer/in ist, auch den Namen der Eigentümerin / des Eigentümers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen Personen. • Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Wohnungsgeberbestätigung. • Für ukrainische Geflüchtete: Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für ukrainische Geflüchtete zur Vorlage beim LEA oder LAF (gleichwertig zur Wohnungsgeberbestätigung) • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht Geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.

Voraussetzungen

• Sie haben eine weitere Wohnung oder Hauptwohnung in Berlin bezogen und behalten die bisherige Wohnung im Bundesgebiet bei. • Frist: Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug • Mindestalter 16 Jahre Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von der volljährigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen. • Terminvereinbarung • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht

Gut zu wissen

Beziehen Sie neben ihrer alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung im Bundesgebiet eine weitere Wohnung in Berlin, ist dies ihre Nebenwohnung. Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung mit folgenden Daten: • persönliche Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum) • derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Hauptwohnung und Nebenwohnung) Verfahrensablauf Sie können die Anmeldung nur vor Ort im Bürgeramt erledigen. • Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgeramt und erscheinen Sie persönlich oder in Vertretung. • Bringen Sie zum Termin das ausgefüllte Anmelde-Formular mit und die erforderlichen Unterlagen. Bei Vertretung geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben. • Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie sofort die Meldebestätigung.

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Bürgeramt 2 (Lichtenberg) · Berlin, Normannenstr. 1-2, 10367 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was passiert, wenn ich die Meldefrist verpasse?
Die verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. In der Praxis reagieren viele Ämter bei kurzer Überschreitung kulant — verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Eine Bescheinigung des Vermieters bzw. Eigentümers über Ihren Einzug (§ 19 BMG). Ohne sie kann das Amt die Anmeldung nicht abschließen — das Formular stellen viele Städte zum Download bereit.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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