Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Wohnsitz anmelden / ummelden in Bielefeld: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz anmelden / ummelden erledigen Sie in Bielefeld bei: Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Mitte · Bielefeld. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Bielefeld

Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Mitte · Bielefeld

Niederwall 23, 33602 Bielefeld

Mo, Di, Fr 07:30-15:00 · Mi 07:30-13:00 · Do 07:30-12:00,14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 521 51-0

buergerberatung@bielefeld.de

Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake · Bielefeld

Wefelshof 9, 33729 Bielefeld

+49 521 51-0

buergerberatung@bielefeld.de

Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake · Bielefeld

Wefelshof 9, 33729 Bielefeld

+49 521 51-0

buergerberatung@bielefeld.de

Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg · Bielefeld

Wertherstraße 436, 33619 Bielefeld

+49 521 51-0

buergerberatung@bielefeld.de

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum Download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt), • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal. Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs), • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis, • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person. Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen.

So läuft es ab

Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab: • Sie sprechen persönlich vor. • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor. • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt. • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung. Die Anmeldung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen. Alternativ können Sie Ihren Wohnsitz auch online anmelden. Für die Online-Anmeldung ist ein Konto bei der BundID erforderlich. Hierfür wird zwingend eine Registrierung mit Ausweisfunktion (Personalausweis oder eID-Karte oder eAT) benötigt. Es sind Einzelanmeldungen sowie Anmeldungen für die ganze Familie möglich. Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam von einer Wohnung innerhalb Deutschlands in eine neue ziehen. Die Online-Wohnsitzanmeldung verläuft in 3 Phasen: Phase 1: Informationen zu Ihrer neuen Wohnung Durch die Registrierung im BundID Konto mit Ausweisfunktion, wird eine Identifizierung im Online-Dienst angestoßen. Ihre Daten werden abgerufen und evtl. Ehepartner und/oder minderjährige Kinder erkannt. Hier können Sie auswählen ob und welche Person/en ebenfalls angemeldet werden sollen. Im nächsten Schritt werden die Daten zur neuen Anschrift und zum Einzugsdatum abgefragt. Falls Sie zur Miete wohnen, geben Sie die Informationen zum Wohnungsgeber an und laden die Wohnungsgeberbestätigung hoch. Wohnen Sie in Ihrem Eigentum kreuzen Sie in der Wohnungsgeberbestätigung bitte "gleichzeitig Eigentümer" an. Phase 2: Aktualisierung Ausweis und Abruf Meldebestätigung Nach erfolgter Anmeldung wird der Antrag an die zuständige Meldebehörde verschickt. Sobald Ihre Daten von der Meldebehörde geprüft wurden, erhalten Sie eine E-Mail und können den Vorgang online abschließen.  Dazu klicken Sie auf den Link in der E-Mail, mit dem Sie auf die Einstiegsseite des Online-Dienstes geführt werden.

Bearbeitungsdauer

keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)Bei persönlicher Vorsprache erfolgt die Anmeldung sowie die Änderung der Ausweisdokumente sofort.  Die Überprüfung des Onlineantrags kann bis zu 3 Werktage dauern. Für die Übersendung der Adressaufkleber nach Online-Anmeldung setzt die Bundesdruckerei ca. 2 Wochen an.

Gut zu wissen

Wenn Sie eine Wohnung als alleinige Wohnung oder Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden. Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abzumelden. Sind Sie unter 16 Jahre alt, obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger beziehungsweise eine Pflegerin oder ein Betreuer beziehungsweise eine Betreuerin bestellt, der oder die den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem oder dieser die Anmeldung. Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung. Hauptwohnung ist: • wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen. • wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung. • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen.

Interaktive Umzugs-Checkliste: alle Behördengänge

Fortschritt

0 / 13 erledigt

Pflicht nach Einzug

Vor dem Umzug

Verträge & Stellen

Familie

Wichtigster Schritt zuerst: die Ummeldung

Frist, Unterlagen und Online-Dienste für Ihre neue Stadt — amtlich und aktuell.

Ummeldung in meiner Stadt →

Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Bielefeld erledigen?
Zuständig ist: Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Mitte · Bielefeld, Niederwall 23, 33602 Bielefeld. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Bielefeld online?
Für Bielefeld ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was passiert, wenn ich die Meldefrist verpasse?
Die verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. In der Praxis reagieren viele Ämter bei kurzer Überschreitung kulant — verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Eine Bescheinigung des Vermieters bzw. Eigentümers über Ihren Einzug (§ 19 BMG). Ohne sie kann das Amt die Anmeldung nicht abschließen — das Formular stellen viele Städte zum Download bereit.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns