Bewohnerparkausweis beantragen in Borken: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Borken
Bürgerservice · Borken
Im Piepershagen 17, 46325 Borken
02861 939-175
buergerbuero@borken.de
Fachabteilung 32.2 - Bürgerbüro und Standesamt · Borken
Im Piepershagen 17, 46325 Borken
Gebühren (amtlich)
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Abhängig von der Beantragten ParkerleichterungParkerleichterung für Bewohner drei Monate: 6,40 € ein Jahr: 25,00 € Parkerleichterung für Handwerksbetriebe und ambulante Pflegedienste auf dem Gebiet der Stadt Borken: 60,00 € auf dem Gebiet der Stadt Borken für drei Jahre: 165,00 € auf dem Gebiet der Kreise Warendorf, Borken, Coesfeld, Steinfurt und der Stadt Münster (Münsterlandgenehmigung): 130,00 € pro Regierungsbezirk (Münster, Detmold, Köln, Düsseldorf, Arnsberg): 130,00 € jeder weitere Regierungsbezirk: 60,00 € NRW-Genehmigung: 300,00 €
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• aktueller Personalausweis oder Reisepass • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist • bei Beantragung durch einen Vertreter • Vollmacht Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Voraussetzungen
• Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich • es ist kein Privatstellplatz vorhanden • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt?Parkerleichterung für Bewohner Bewohnerinnen/Bewohner müssen in der betreffenden Parkzone tatsächlich wohnen und mit Hauptwohnung gemeldet sein Bewohnerinnen/Bewohner verfügen in der Parkzone nicht über einen privaten Stellplatz oder über eine Garage Bewohnerinnen/Bewohner sind Halterinnen/Halter eines Kraftfahrzeuges, das von ihr/ihm oder Haushaltsangehörigen genutzt werden (ansonsten Bestätigung der/des Kfz-Halterin/Halters erforderlich) Bewohnerinnen/Bewohner verpflichten sich, den Parkausweis nicht auf Personen außerhalb des Haushaltes zu übertragen Parkerleichterung für Handwerksbetriebe und ambulante Pflegedienste Handwerksbetriebe z. B: Sanitär, Elektro, Heizung, Glaser, Schreiner etc. Ambulante Pflegedienste Sonstigen Betrieben, die schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen. Es ist glaubhaft zu machen, dass schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren muss. Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt? Parkerleichterung für Bewohner • Bewohnerinnen/Bewohner müssen in der betreffenden Parkzone tatsächlich wohnen und mit Hauptwohnung gemeldet sein • Bewohnerinnen/Bewohner verfügen in der Parkzone nicht über einen privaten Stellplatz oder über eine Garage • Bewohnerinnen/Bewohner sind Halterinnen/Halter eines Kraftfahrzeuges, das von ihr/ihm oder Haushaltsangehörigen genutzt werden (ansonsten Bestätigung der/des Kfz-Halterin/Halters erforderlich) • Bewohnerinnen/Bewohner verpflichten sich, den Parkausweis nicht auf Personen außerhalb des Haushaltes zu übertragen Parkerleichterung für Handwerksbetriebe und ambulante Pflegedienste • Handwerksbetriebe z.
So läuft es ab
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor. In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Gut zu wissen
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Parkerleichterung für BewohnerAls Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser berechtigt zum kostenlosen Parken auf gekennzeichneten Bewohnerparkplätzen unter bestimmten Voraussetzungen.Parkerleichterung für Handwerksbetriebe und ambulante PflegediensteAls Handwerksbetrieb z. B. im Bereich Sanitär, Elektro, Heizung, Glaser, Schreiner etc. oder als ambulanter Pflegedienst können Sie eine Parkerleichterung beantragen. Diese Genehmigung berechtigt dazu im eingeschränkten Halteverbot zu parken, ohne Entrichtung von Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten zu parken, sowie die Höchstparkzeit zu überschreiten, auf Bewohnerparkplätzen zu parken. Ein "Handwerker-Parkausweis" kann innerhalb des betrieblichen Fuhrparks für 5 Fahrzeuge ausgestellt werden. Die Zulassungsbescheinigungen sind bei Antragstellung vorzulegen. Das Fahrzeug muss auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein. Bei der Beantragung muss die Handwerkerkarte (Eintragung in der Handwerksrolle!) vorgelegt werden.Die Parkerleichterung darf nur für Fahrzeuge verwendet werden, die der tatsächlichen Ausführung handwerklicher bzw. pflegerischer Tätigkeiten dienen.
Wie stehen die Gebühren in Borken im Vergleich?
| Borken | 6,40 € / 25,00 € / 60,00 € / 165,00 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,00 € – 300,00 € |
| Deutschland (7.161 Städte) | 0,30 € – 390,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Borken?
Wo kann ich „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Borken erledigen?
Geht „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Borken online?
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Weitere Behördengänge in Borken:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Bewohnerparkausweis beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.