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Bewohnerparkausweis beantragen in Brandenburg an der Havel: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewohnerparkausweis beantragen erledigen Sie in Brandenburg an der Havel bei: Straßenverkehrsamt · Brandenburg an der Havel — Gebühr laut amtlicher Angabe: 10,20 € / 30,70 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.

Zuständige Stelle in Brandenburg an der Havel

Straßenverkehrsamt · Brandenburg an der Havel

Nicolaiplatz 30, 14770 Brandenburg an der Havel

03381 58-3258

Straßenverkehrsbehörde · Brandenburg an der Havel

Nicolaiplatz 30, 14770 Brandenburg an der Havel

03381 58-3290

strassenverkehrsbehoerde@stadt-brandenburg.de

Gebühren (amtlich)

10,20 € bis 30,70 € pro Jahr gemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1)

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Benötigte Unterlagen

• aktueller Personalausweis oder Reisepass • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist • bei Beantragung durch einen Vertreter • Vollmacht Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

So läuft es ab

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor. Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.

Bearbeitungsdauer

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.

Gut zu wissen

Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Wie stehen die Gebühren in Brandenburg an der Havel im Vergleich?

Brandenburg an der Havel10,20 € / 30,70 €
Brandenburg2,55 € – 275,00 €
Deutschland (7.161 Städte)0,30 € – 390,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Brandenburg an der Havel?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): 10,20 € bis 30,70 € pro Jahr gemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1)
Wo kann ich „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Brandenburg an der Havel erledigen?
Zuständig ist: Straßenverkehrsamt · Brandenburg an der Havel, Nicolaiplatz 30, 14770 Brandenburg an der Havel. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Brandenburg an der Havel online?
Für Brandenburg an der Havel ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Bewohnerparkvorrechte sind für Bewohner städtischer Quartiere vorgesehen, in denen ein erheblicher Parkraummangel besteht oder droht (§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO). Sie müssen also in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen. Welche Nachweise Ihre Stadt konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Die Gebühren erheben die nach Landesrecht zuständigen Behörden; die Landesregierungen sind ermächtigt, dafür eigene Gebührenordnungen zu erlassen (§ 6a Abs. 5a StVG). Deshalb unterscheiden sich die Preise je nach Bundesland und Stadt erheblich. Die aktuelle Gebühr für Ihre Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — direkt aus dem amtlichen Verwaltungsportal.
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Nein. Der Ausweis berechtigt zum Parken in der ausgewiesenen Bewohnerparkzone, reserviert aber keinen konkreten Stellplatz. Die Straßenverkehrsbehörde kann den Parkraum vollständig oder nur zeitlich beschränkt für Bewohner reservieren (§ 45 Abs. 1b StVO) — etwa nur in den Abend- und Nachtstunden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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