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Baugenehmigung beantragen in Bremen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Baugenehmigung beantragen erledigen Sie in Bremen bei: Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung I Stadtplanung, Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord). Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bremen.

Zuständige Stelle in Bremen

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung I Stadtplanung, Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord)

Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen

Mo, Di, Do 07:30-15:00 · Mi, Fr 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 421 361-18666

bbn.office@bau.bremen.de

Bauordnungsamt · Bremen

Fährstraße 20, 27568 Bremerhaven

+49 471 590 2832

bauordnungsamt@magistrat.bremerhaven.de

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | Stadtplanung/Bauordnung (Bremen Stadt)

Contrescarpe 72, 28195 Bremen

Mo-Mi 09:00-15:00 · Do 09:00-18:00 · Fr 09:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 421 361 0

office@bau.bremen.de

Gebühren (amtlich)

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach § 1 der Kostenverordnung Bau, Tarifziffer 101.00 und beträgt 9 v.T. der Baukosten.

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Formulare & Anträge (amtlich)

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Voraussetzungen

Bevor Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten können, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Für den Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare nutzen. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure). Zum Bauantrag gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlich sind. Das sind nach § 3 der Bremischen Bauvorlagenverordnung zum Beispiel der Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen. Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.

So läuft es ab

Eine Baugenehmigung für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder in besonderen Fällen auch für die Beseitigung einer Anlage beantragen Sie online oder schriftlich. Online-Beantragung • Über den Online-Dienst können Sie Anträge in digitaler Form stellen. • Nach erfolgreicher Anmeldung über ein Nutzerkonto werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular geführt. • Halten Sie die erforderlichen Anlagen zu Ihrem Antrag zum Upload bereit. • Nach Einreichen Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. • Die Kommunikation zu Ihrem Antrag mit der Behörde soll vollständig über den Online-Dienst erfolgen.  • Im Online-Dienst haben Sie dafür die Möglichkeit, Nachrichten zu übermitteln und zu empfangen. Die Entscheidung der Behörde wird ebenfalls in elektronischer Form über den Online-Dienst bekannt gegeben. • Weitere Informationen erhalten Sie direkt im Online-Dienst. Schriftlich • Stellen Sie Ihren Antrag in Textform mit dem veröffentlichten Formular. • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu. • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben.

Bearbeitungsdauer

Die untere Bauaufsichtsbehörde soll entsprechend § 69 Absatz 3 der Bremischen Landesbauordnung innerhalb von zwölf Wochen über den Bauantrag entscheiden, nachdem die Vollständigkeit des Antrags bestätigt wurde.

Gut zu wissen

Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Häufige Fragen

Was kostet „Baugenehmigung beantragen“ in Bremen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Höhe der Gebühr richtet sich nach § 1 der Kostenverordnung Bau, Tarifziffer 101.00 und beträgt 9 v.T. der Baukosten.
Wo kann ich „Baugenehmigung beantragen“ in Bremen erledigen?
Zuständig ist: Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung I Stadtplanung, Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord), Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Baugenehmigung beantragen“ in Bremen online?
Für Bremen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Gilt für Baugenehmigungen in ganz Deutschland dasselbe Recht?
Nein. Das Bauordnungsrecht ist Ländersache: Jede Landesbauordnung regelt selbst, welche Vorhaben genehmigungspflichtig, verfahrensfrei oder freigestellt sind. Die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz dient den Ländern nur als Vorlage — maßgeblich ist immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslands.
Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Bauanträge müssen in den meisten Fällen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterschrieben werden — typischerweise Architektinnen und Architekten oder bestimmte Bauingenieure. Wer im Einzelnen bauvorlageberechtigt ist und welche Ausnahmen für kleinere Vorhaben gelten, regelt die jeweilige Landesbauordnung.
Darf ich ohne Baugenehmigung bauen?
Nur wenn Ihr Vorhaben nach der Landesbauordnung verfahrensfrei ist oder in Ihrem Bundesland ein Freistellungsverfahren greift. Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert Baueinstellung, Bußgeld und im Ernstfall den Rückbau — klären Sie die Genehmigungspflicht daher vorab mit dem Bauamt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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