Baugenehmigung beantragen in Bremen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bremen.
Zuständige Stelle in Bremen
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung I Stadtplanung, Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord)
Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen
Mo, Di, Do 07:30-15:00 · Mi, Fr 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 421 361-18666
bbn.office@bau.bremen.de
Bauordnungsamt · Bremen
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+49 471 590 2832
bauordnungsamt@magistrat.bremerhaven.de
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | Stadtplanung/Bauordnung (Bremen Stadt)
Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Mo-Mi 09:00-15:00 · Do 09:00-18:00 · Fr 09:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 421 361 0
office@bau.bremen.de
Gebühren (amtlich)
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach § 1 der Kostenverordnung Bau, Tarifziffer 101.00 und beträgt 9 v.T. der Baukosten.
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Voraussetzungen
Bevor Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten können, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Für den Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare nutzen. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure). Zum Bauantrag gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlich sind. Das sind nach § 3 der Bremischen Bauvorlagenverordnung zum Beispiel der Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen. Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.
So läuft es ab
Eine Baugenehmigung für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder in besonderen Fällen auch für die Beseitigung einer Anlage beantragen Sie online oder schriftlich. Online-Beantragung • Über den Online-Dienst können Sie Anträge in digitaler Form stellen. • Nach erfolgreicher Anmeldung über ein Nutzerkonto werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular geführt. • Halten Sie die erforderlichen Anlagen zu Ihrem Antrag zum Upload bereit. • Nach Einreichen Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. • Die Kommunikation zu Ihrem Antrag mit der Behörde soll vollständig über den Online-Dienst erfolgen. • Im Online-Dienst haben Sie dafür die Möglichkeit, Nachrichten zu übermitteln und zu empfangen. Die Entscheidung der Behörde wird ebenfalls in elektronischer Form über den Online-Dienst bekannt gegeben. • Weitere Informationen erhalten Sie direkt im Online-Dienst. Schriftlich • Stellen Sie Ihren Antrag in Textform mit dem veröffentlichten Formular. • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu. • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben.
Bearbeitungsdauer
Die untere Bauaufsichtsbehörde soll entsprechend § 69 Absatz 3 der Bremischen Landesbauordnung innerhalb von zwölf Wochen über den Bauantrag entscheiden, nachdem die Vollständigkeit des Antrags bestätigt wurde.
Gut zu wissen
Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Häufige Fragen
Was kostet „Baugenehmigung beantragen“ in Bremen?
Wo kann ich „Baugenehmigung beantragen“ in Bremen erledigen?
Geht „Baugenehmigung beantragen“ in Bremen online?
Gilt für Baugenehmigungen in ganz Deutschland dasselbe Recht?
Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Darf ich ohne Baugenehmigung bauen?
Weitere Behördengänge in Bremen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Baugenehmigung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.