Bürgergeld beantragen in Bremen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bremen.
Zuständige Stelle in Bremen
Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder
Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline
+49 800 4555500
Benötigte Unterlagen
• Antragsformulare • gültiges Ausweisdokument: • Personalausweis oder • gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung • Aufenthaltstitel • Nachweise über Einkommen, beispielsweise eine Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge (beispielsweise über Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss) • Nachweise über vorhandenes Vermögen (beispielsweise Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge) • Nachweise über Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen (oder zum Beispiel Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge) • Nachweise bei früherem Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) • falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen: • Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe) • Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber)
Voraussetzungen
• Sie sind erwerbsfähig. Das heißt, dass Sie • mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können und • mindestens 15 Jahre alt sind und die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erreicht haben. Wenn Sie nach 1963 geboren sind, liegt diese bei 67 Jahren. Sind Sie vor 1964 geboren, können Sie die für Sie geltende Altersgrenze in der Tabelle in § 7a Sozialgesetzbuch II (SGB II) nachschauen. • Sie sind hilfebedürftig. Das heißt, dass Sie Ihren eigenen notwendigen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden, nicht erwerbsfähigen Angehörigen weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mithilfe anderer beziehungsweise vorrangiger Leistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag) bestreiten können. • Sie haben keine vorrangigen Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern (zum Beispiel Wohngeld) oder anderen Personen, wie beispielsweise gegen geschiedene Ehepartner oder den Vater oder die Mutter Ihres Kindes. • Sie leben in der Bundesrepublik Deutschland.
So läuft es ab
Um Bürgergeld zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dazu melden Sie sich bei Ihrem Jobcenter. Das geht auch online. Bürgergeld schriftlich beantragen: • Suchen Sie Ihr zuständiges Jobcenter auf. Es befindet sich im Landkreis oder der Stadt, in dem oder der Sie sich gewöhnlich aufhalten oder gemeldet sind. • Im Jobcenter wird Ihre persönliche Lage besprochen und Sie bekommen alle Antragsvordrucke und Unterlagen, die Sie ausfüllen müssen. • Die Antragsvordrucke können Ihnen zugesendet werden, wenn Sie dies zum Beispiel in einem Telefonat oder per E-Mail wünschen. Sie finden die Antragsvordrucke auch im Internet. • Füllen Sie die Antragsunterlagen auf Bürgergeld aus. Hierbei können Sie Hilfe im Jobcenter bekommen oder die Ausfüllhinweise benutzen, die in deutscher Sprache zur Verfügung stehen. • Geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen in Ihrem Jobcenter ab. Dazu gehören auch: • Miet-, Heiz- und Nebenkostennachweis und • Einkommens- und Vermögensnachweis. • Das Jobcenter entscheidet über Ihren Antrag. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich per Post mitgeteilt. Bürgergeld online beantragen: • Rufen Sie den Online-Antrag auf Bürgergeld einfach und bequem auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf. • Folgen Sie den Anweisungen und Ausfüllhinweisen und füllen Sie den Antrag online aus. • Falls Sie schon Nachweise zu Ihrem Antrag haben, laden Sie diese bitte ebenfalls hoch. Falls Sie noch keine Nachweise einreichen können oder möchten, können Sie dies später nachholen oder wenn Ihr Jobcenter Sie dazu auffordert. Das Jobcenter entscheidet über Ihren Antrag. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich per Post oder online mitgeteilt.
Gut zu wissen
Das Bürgergeld, auch bekannt als Grundsicherung für Arbeitsuchende, ist eine Leistung des Sozialstaats für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Es ist im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Das Bürgergeld sichert das wirtschaftliche Existenzminimum und ermöglicht Ihnen die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben unserer Gesellschaft. Gleichzeitig erhalten erwerbsfähige Bürgergeld-Berechtigte umfassende Unterstützung von den Jobcentern bei der Suche nach einer Arbeit oder Qualifikationsmöglichkeiten. Wer Leistungen des Staates, also der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bekommt, muss umgekehrt aktiv daran mitwirken, dass er oder sie möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen stehen kann. Die Jobcenter unterstützen Sie dabei. Auch hilfebedürftige Kinder erhalten Bürgergeld und werden von den Jobcentern in den Blick genommen, um ihnen Zugang zu Bildung und Teilhabe zu ermöglichen. Wichtig : Das Bürgergeld wird nur auf Antrag gezahlt. Die Grundsicherungsleistungen werden jeden Monat im Voraus auf Ihr Konto überwiesen. Pauschalierter monatlicher Betrag (Regelbedarf) Wenn Sie Bürgergeld beziehen, erhalten Sie einen pauschalierten Betrag zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes (sogenannter Regelbedarf). Er deckt Ihre Bedürfnisse ab, wie beispielsweise Ernährung, Kleidung und Körperpflege und wird jährlich angepasst.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Bürgergeld beantragen“ in Bremen erledigen?
Geht „Bürgergeld beantragen“ in Bremen online?
Heißt das Bürgergeld jetzt Grundsicherungsgeld?
Wirkt der Antrag rückwirkend?
Kann ich den Antrag online stellen?
Weitere Behördengänge in Bremen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Bürgergeld beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.