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Einbürgerung beantragen in Bremen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Einbürgerung beantragen erledigen Sie in Bremen bei: Einbürgerung · Bremen.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bremen.

Zuständige Stelle in Bremen

Einbürgerung · Bremen

Stresemannstraße 48, 28207 Bremen

Mo 08:00-17:00 · Di, Do 07:00-15:00 · Mi, Fr 07:00-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 421 361-88670 Telefonische Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

einbuergerung@migrationsamt.bremen.de

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Benötigte Unterlagen

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin beziehungsweise gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem • Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben. • Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also • sich frei in der EU bewegen, • in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und • außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen. Für eine Ermessenseinbürgerung muss die zuständige Behörde im Einzelfall ein öffentliches Interesse an Ihrer Einbürgerung feststellen. Unter bestimmten Voraussetzungen können bei der Ermessenseinbürgerung folgende Personen miteingebürgert werden, auch wenn sie noch nicht seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben: • Ehepartnerinnen oder Ehepartner • eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner   • minderjährige Kinder Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Bremen — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Für die Ermessenseinbürgerung gelten folgende Mindestanforderungen: • Sie müssen seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Die erforderliche Aufenthaltsdauer kann unter Umständen verkürzt werden, beispielsweise bei der Miteinbürgerung der Ehepartnerin oder des Ehepartners, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners oder minderjähriger Kinder. • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein. • Sie sind handlungsfähig oder werden gesetzlich vertreten. Im Einbürgerungsverfahren sind Sie grundsätzlich handlungsfähig, wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, zum Beispiel: • eine Niederlassungserlaubnis, oder • einen anderen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel. • Nicht für die Einbürgerung geeignet ist zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums. • Sie können grundsätzlich für Ihren Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen sorgen, ohne Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu beziehen. Aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer besonderen Härte kann von der Voraussetzung der Unterhaltsfähigkeit abgesehen werden. • Sie sind nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt. Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, setzt die Staatsangehörigkeitsbehörde bis zum Abschluss des Verfahrens das Einbürgerungsverfahren aus. • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf dem Niveau B1.

So läuft es ab

1. Beratung Bevor Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen, ist es sinnvoll, eine unverbindliche Prüfung der Erfüllung der Einbürgerungsvoraussetzungen durch die Nutzung des sogenannten Quick-Checks durchzuführen. Der Quick-Check wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration bereitgestellt. Den Quick-Check finden Sie unter „Weitere Informationen“.  Umfangreiche Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen finden Sie zudem auf der Internetseite "Wege zur Einbürgerung" (Link unter "Weitere Informationen") sowie im Register „Häufige Fragen“.  Gerne informieren wir Sie auch im Rahmen eines telefonischen Beratungsgespräches über die Einbürgerungsvoraussetzungen. Für ein Beratungsgespräch nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt auf (0421 – 361 – 88670, telefonische Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr). Im Beratungsgespräch werden Ihnen die Voraussetzungen für die Einbürgerung erläutert und Sie bekommen individuelle Informationen zum Verfahren. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail (Einbuergerung@migrationsamt.bremen.de) schreiben. Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrer Mail Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum sowie eine Telefonnummer angeben.  Wenn Sie sich sicher sind, dass eine Einbürgerung für Sie in Betracht kommt und Sie auf eine telefonische oder schriftliche Beratung verzichten möchten, können Sie den Einbürgerungsantrag auch ohne vorherige Beratung stellen. Benutzen Sie hierfür bitte das Formular zur Beantragung der Einbürgerung. Dieses finden Sie unter „Formulare“. 2. Antragstellung Eine Antragsabgabe kann derzeit nur postalisch erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie das Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben haben. Die benötigten Unterlagen senden Sie uns bitte ausschließlich in Kopie zu. Die Gebühren werden erst fällig, wenn die Einbürgerungsbehörde Sie zur Zahlung der Gebühr auffordert. Von einer Überweisung bitten wir abzusehen.

Gut zu wissen

Ermessenseinbürgerung beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Bremen erledigen?
Zuständig ist: Einbürgerung · Bremen, Stresemannstraße 48, 28207 Bremen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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