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Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht) in Bremen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht) erledigen Sie in Bremen bei: Bremen-Stadt: Sozialzentrum 2 – Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bremen.

Zuständige Stelle in Bremen

Bremen-Stadt: Sozialzentrum 2 – Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige

Utbremer Straße 90, 28217 Bremen

+49 421 361 16892

beistandschaft@afsd.bremen.de

Bremen-Nord: Sozialzentrum 1 – Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige – Blumenthal, Vegesack, Burglesum

Am Sedanplatz 7, 28757 Bremen

beistandschaft-S1@afsd.bremen.de

Gebühren (amtlich)

Bei Notar:innen fallen Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an.

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Benötigte Unterlagen

Wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind, ist nur die Mutter sorgeberechtigt.  Möchten Sie gemeinsam sorgeberechtigt sein, müssen beide Elternteile dies gegenüber dem Jugendamt oder einem Notar erklären und beurkunden lassen. Sie können die Sorgeerklärung schon abgeben, wenn Ihr Kind noch nicht geboren, aber bereits gezeugt ist. Die Abgabe der gemeinsamen Sorgeerklärung ist auch noch nach der Geburt möglich und sinnvoll, wenn Sie einander nicht heiraten und keine gerichtliche Regelung zum Sorgerecht anstreben möchten. Nach Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen kann die elterliche Sorge nur durch eine Entscheidung des Familiengerichts geändert werden.

Voraussetzungen

Sie haben ein Kind bekommen, sind nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet und möchten sich das Sorgerecht teilen? Dafür müssen Sie eine Erklärung abgeben, dass Sie die elterliche Sorge für das Kind gemeinsam übernehmen wollen. Hier erfahren Sie mehr darüber.

So läuft es ab

• Für eine Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin mit dem Amt für soziale Dienste beim Fachdienst Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige vereinbaren. • Sie können für eine Terminvereinbarung den Onlinedienst nutzen. • Wenn Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bei der Terminvereinbarung mit. • Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen. Am besten zusammen. • Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft zunächst wirksam anerkennen. • Sie werden über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärungen informiert.  • Die Urkunde über die Sorgerechtserklärung wird Ihnen dann vorgelesen. • Beide Elternteile müssen die Urkunde unterschreiben. • Beide Elternteile bekommen beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.

Gut zu wissen

Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären

Häufige Fragen

Was kostet „Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)“ in Bremen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Bei Notar:innen fallen Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an.
Wo kann ich „Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)“ in Bremen erledigen?
Zuständig ist: Bremen-Stadt: Sozialzentrum 2 – Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige, Utbremer Straße 90, 28217 Bremen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)“ in Bremen online?
Für Bremen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was gilt ohne Sorgeerklärung?
Geben nicht miteinander verheiratete Eltern keine Sorgeerklärungen ab, hat die Mutter allein die elterliche Sorge (§ 1626a BGB). Gemeinsame Sorge entsteht sonst nur, wenn die Eltern einander heiraten oder das Familiengericht sie auf Antrag überträgt, soweit die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Ist die Beurkundung beim Jugendamt wirklich kostenfrei?
Ja. Die Urkundsperson beim Jugendamt ist zur Beurkundung von Sorgeerklärungen befugt (§ 59 SGB VIII), und diese Beurkundung ist kostenfrei (§ 64 SGB X). Beim Notar fallen dagegen Notargebühren an — die öffentliche Beurkundung selbst ist in beiden Fällen Pflicht (§ 1626d BGB).
Können wir die Sorgeerklärung schon vor der Geburt abgeben?
Ja, die Sorgeerklärung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden (§ 1626b BGB). Sie darf allerdings nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung stehen — sonst ist sie unwirksam.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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