Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht) in Bremen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bremen.
Zuständige Stelle in Bremen
Bremen-Stadt: Sozialzentrum 2 – Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige
Utbremer Straße 90, 28217 Bremen
+49 421 361 16892
beistandschaft@afsd.bremen.de
Bremen-Nord: Sozialzentrum 1 – Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige – Blumenthal, Vegesack, Burglesum
Am Sedanplatz 7, 28757 Bremen
beistandschaft-S1@afsd.bremen.de
Gebühren (amtlich)
Bei Notar:innen fallen Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an.
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind, ist nur die Mutter sorgeberechtigt. Möchten Sie gemeinsam sorgeberechtigt sein, müssen beide Elternteile dies gegenüber dem Jugendamt oder einem Notar erklären und beurkunden lassen. Sie können die Sorgeerklärung schon abgeben, wenn Ihr Kind noch nicht geboren, aber bereits gezeugt ist. Die Abgabe der gemeinsamen Sorgeerklärung ist auch noch nach der Geburt möglich und sinnvoll, wenn Sie einander nicht heiraten und keine gerichtliche Regelung zum Sorgerecht anstreben möchten. Nach Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen kann die elterliche Sorge nur durch eine Entscheidung des Familiengerichts geändert werden.
Voraussetzungen
Sie haben ein Kind bekommen, sind nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet und möchten sich das Sorgerecht teilen? Dafür müssen Sie eine Erklärung abgeben, dass Sie die elterliche Sorge für das Kind gemeinsam übernehmen wollen. Hier erfahren Sie mehr darüber.
So läuft es ab
• Für eine Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin mit dem Amt für soziale Dienste beim Fachdienst Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige vereinbaren. • Sie können für eine Terminvereinbarung den Onlinedienst nutzen. • Wenn Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bei der Terminvereinbarung mit. • Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen. Am besten zusammen. • Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft zunächst wirksam anerkennen. • Sie werden über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärungen informiert. • Die Urkunde über die Sorgerechtserklärung wird Ihnen dann vorgelesen. • Beide Elternteile müssen die Urkunde unterschreiben. • Beide Elternteile bekommen beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.
Gut zu wissen
Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
Häufige Fragen
Was kostet „Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)“ in Bremen?
Wo kann ich „Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)“ in Bremen erledigen?
Geht „Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)“ in Bremen online?
Was gilt ohne Sorgeerklärung?
Ist die Beurkundung beim Jugendamt wirklich kostenfrei?
Können wir die Sorgeerklärung schon vor der Geburt abgeben?
Weitere Behördengänge in Bremen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.