Wohnsitz anmelden / ummelden in Burg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen-Anhalt.
Zuständige Stelle in Burg
Stadt Burg - Bürgermeister - Fachbereiche - Fachbereich 2 - Recht und Ordnung - 2.2 Sachgebiet Bürgerservice/Wohngeld mit Standesamt
In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg
Benötigte Unterlagen
Für die persönliche Anmeldung vor Ort in Ihrer Meldebehörde benötigen Sie: • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs) • betreute Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person Wird eine Online-Anmeldung angeboten, benötigen Sie: • ein eingerichtetes Nutzerkonto (BundID), • einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN), • ein NFC-fähiges Smartphone, auf dem die Ausweis-App 2 installiert ist, • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
Voraussetzungen
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie aus einem anderen Wohnort zu- oder innerhalb des bisherigen Wohnortes umziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Online-Anmeldung möglich.
So läuft es ab
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie aus einem anderen Wohnort zu- oder innerhalb des bisherigen Wohnortes umziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Online-Anmeldung möglich. Personen unter 16 Jahren sind von denjenigen anzumelden, in deren Wohnung sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung. Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung. Hauptwohnung ist: • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen. • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung. • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen.
Gut zu wissen
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden.
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Wo kann ich „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Burg erledigen?
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Was passiert, wenn ich die Meldefrist verpasse?
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
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Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Wohnsitz anmelden / ummelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.