Geburtsurkunde beantragen in Chemnitz: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.
Zuständige Stelle in Chemnitz
Standesamt · Chemnitz
Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz
"nur nach Terminvereinbarung" (lt. OpenStreetMap)
0371 115
standesamt@stadt-chemnitz.de
Gebühren (amtlich)
• Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder mehrsprachige Geburtsurkunde (erstes Exemplar): EUR 15,00 • bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je EUR 7,00 • Suchgebühr (bei falschen oder unvollständigen Angaben), je angefangene halbe Stunde des erhöhten Suchaufwandes: EUR 30,00 • Urkunden für die durch Bundes- oder Landesrecht Gebührenfreiheit vorgesehen ist (zum Beispiel: Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung): gebührenfrei Zuzüglich Kosten für Versand der Unterlagen: • Einschreiben Einwurf: 4,33 Euro • Einschreiben im internationalen Versand 7,00 Euro Zahlungsmöglichkeiten: • Beantragung schriftlich per Post oder E-Mail: Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides • Beantragung online über das offizielle Landesportal des Freistaates Sachsen "Amt24":: PayPal, Kreditkarte Bitte beachten Sie : Die Stadt Chemnitz arbeitet nicht mit kommerziellen Anbietern wie „standesamt.com“ oder "antrag24.de" zusammenarbeitet. Bei diesen Seiten handelt es sich um privat betriebene Internetseiten, die in keinerlei Beziehung zum Standesamt Chemnitz stehen. Sofern Sie eine Zahlungsaufforderung von dort erhalten haben, betrifft dies ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Betreiber der jeweiligen Internetseite. Ein Antrag über diese Plattformen wird als schriftlicher Antrag bearbeitet.
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• Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: Kopie) • bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis und der eigene Ausweis (Kopie) • wenn Sie nicht Ihre eigene Geburtsurkunde beantragen: Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und gegebenenfalls nachzuweisen • für andere Personen: Nachweis des rechtlichen Interesses Sollten weitere Angaben oder Nachweise erforderlich sein, setzt sich das Standesamt mit Ihnen in Verbindung.
Formulare & Anträge (amtlich)
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Voraussetzungen
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Registerauszüge können daher nur ausgestellt werden • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie für deren • Ehegatten oder Ehegattin, • Lebenspartner oder Lebenspartnerin (im Sinne des LPartG), • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel), • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel). Hinweis: Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Einschränkungen bestehen bei Personenstandsregistern von • Personen, die als Kind angenommen worden sind (Adoption). • Personen, deren Geschlecht im Registereintrag geändert wurde und zu den Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz eingetragen wurden. • Personen, die durch einen Sperrvermerk im Personenstandsregister geschützt sind.
So läuft es ab
Sie können die Geburtsurkunde beim Standesamt im Zuständigkeitsbereich des Geburtsortes persönlich, schriftlich oder gegebenenfalls online anfordern. Persönliche Beantragung • Suchen Sie das zuständige Standesamt auf (gegebenenfalls Terminvereinbarung erforderlich). • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor. • Die Gebühr zahlen Sie gewöhnlich vorab bei der Beantragung im Standesamt. Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. Beantragung per Post • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare in Amt24 ( siehe –> Formulare und weitere Angebote ). • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten: • Name, Vorname • Geburtsdatum und -ort • Name, Vorname der Eltern • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei. • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Onlineantrag • Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online über Amt24 stellen ( siehe –> Onlineantrag ). • Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie ein Konto bei BundID. Eine Anmeldung mit dem elektronischen Personalausweis ist erforderlich. • Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung. Die Beantragung ist nur online, schriftlich per Post oder E-Mail möglich Als Onlineantrag zählt ausschließlich die Antragstellung über das offizielle Landesportal des Freistaates Sachsen "Amt24". Per E-Mail gestellte oder von kommerziellen Anbietern übermittelte Anträge werden als schriftlicher Antrag bearbeitet.
Bearbeitungsdauer
in der Regel 2 bis 14 Tage Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate . Bei einer Antragstellung online über das offizielle Landesportal des Freistaates Sachsen "Amt24" verkürzt sich die Bearbeitungsdauer in der Regel auf ca. 2 Wochen.
Gut zu wissen
Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG), Geburtsurkunde Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen, enhält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, ist es auch möglich, die Geburtsurkunde bei jedem anderen Standesamt zu erhalten. Der Freistaat Sachsen führt kein zentrales Register. Internationale Geburtsurkunde • Zur Verwendung im Ausland kann ein mehrsprachiges Formular ausgestellt werden (internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). • Diese Urkunde gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben. • Sie können die internationale Geburtsurkunde im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie wird vom Standesamt ausgestellt, das Ihre Geburt beurkundet hat. Abstammungsurkunde Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (vormals Geburtenbuch) gibt im Vergleich zur Geburtsurkunde alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat.
Häufige Fragen
Was kostet „Geburtsurkunde beantragen“ in Chemnitz?
Wo kann ich „Geburtsurkunde beantragen“ in Chemnitz erledigen?
Geht „Geburtsurkunde beantragen“ in Chemnitz online?
Weitere Behördengänge in Chemnitz:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Geburtsurkunde beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.