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Wohnsitz abmelden in Coesfeld: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Coesfeld bei: Bürgerbüro Coesfeld.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Coesfeld

Bürgerbüro Coesfeld

Markt 8, 48653 Coesfeld

02541 939-1000

buergerbuero@coesfeld.de

Bürgerbüro Coesfeld

Markt 8, 48653 Coesfeld

02541 939-1000

buergerbuero@coesfeld.de

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung. Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

So läuft es ab

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und • legen Sie die Ausweisdokumente vor. Schriftlich: • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich, • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

Gut zu wissen

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) anmelden. Dies gilt auch bei Bezug einer Nebenwohnung. Wenn Sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hat derjenige die Anmeldung vorzunehmen, in dessen Wohnung Sie einziehen. Die Meldebehörde des Zuzugsortes wird automatisch durch Datenübermittlung benachrichtigt, so dass eine Abmeldung dort nicht notwendig ist. Der Wohnungsgeber muss bei der Anmeldung mitwirken. Hierzu hat dieser oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich zu bestätigen. Ausnahmen von der Meldepflicht: • Wer in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet ist, und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden.

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Coesfeld erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro Coesfeld, Markt 8, 48653 Coesfeld. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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