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BAföG beantragen in Cottbus: Gebühren, Unterlagen & Termin

BAföG beantragen erledigen Sie in Cottbus bei: Studentenwerk Frankfurt (Oder) - Servicepoint Cottbus.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Cottbus kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Studentenwerk Frankfurt (Oder) - Servicepoint Cottbus

Universitätsstraße 20, 03046 Cottbus/Chóśebuz

0355 7821-588

service-cb@swffo.de

Studentenwerk Frankfurt (Oder)

Paul-Feldner-Straße 8, 15230 Frankfurt (Oder)

+49 335 5650-90

gf@studentenwerk-frankfurt.de

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

• Ausgefüllter Antrag • Immatrikulationsbescheinigung mit dem Aufdruck „nach § 9 BAföG“ im Original oder Bescheinigung der Ausbildungsstätte. • Gegebenenfalls Kopie des • Personalausweises, • Passes oder • aktuellen Aufenthaltstitels. • Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen: Kopie • des Mietvertrages oder • der Meldebescheinigung. • Wenn Sie nicht familienversichert sind: Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe. • Gegebenenfalls Nachweis über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum, zum Beispiel • Lohnabrechnung, Nebenjob, Werkvertrag, • Waisenrentenbescheid, • Stipendiumsbescheid, • Riester-Renten-Bescheinigung. • Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, zum Beispiel Kontoauszug. • Wenn Sie ein Auto haben: • Schätzung des Wertes, beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und • Kraftfahrzeugschein. • Ab dem 5. Fachsemester: Leistungsnachweis von Ihrer Hochschule. Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt wird fehlende Unterlagen nachfordern.

Voraussetzungen

BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Als BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können. Die Förderung erhalten Sie zur Finanzierung • Ihres Studiums, • unter bestimmten Voraussetzungen eines vorgeschriebenen Praktikums im Rahmen Ihres Studiums. Um die monatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Die Wichtigsten sind: • Ihre Eltern und/oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner haben kein höheres Einkommen. • Sie selbst haben kein oder nur ein geringes Einkommen, zum Beispiel aus einem „Minijob“. • Ihr Vermögen liegt unter dem Freibetrag bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres von EUR 15.000 oder ab der Vollendung des 30. Lebensjahres bis EUR 45.000 beziehungsweise nur geringfügig darüber. • Sie studieren in Vollzeit. • Altersgrenze: 45 Jahre (Ausnahmen sind möglich). Die Höhe Ihres BAföG richtet sich nach einem festgelegten monatlichen Bedarf. Von diesem Bedarf wird Geld abgezogen, wenn Ihre Eltern, Ihr Ehegatte/Lebenspartner oder Sie selbst etwas mehr verdienen. Wenn Sie studieren, erhalten Sie die Förderung zur Hälfte als Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss. Das heißt, Sie müssen nach dem Studium regelmäßig nur die Hälfte des Geldes zurückzahlen. Sie müssen auf das Darlehen grundsätzlich keine Zinsen bezahlen („zinsloses Darlehen“). Der maximale Rückzahlungsbetrag liegt unabhängig davon, wie hoch die gesamte Förderung war, in der Regel bei EUR 10.010. Das entspricht 77 Monatsraten zu je EUR 130 ab Beginn der Rückzahlung. Für den Darlehenseinzug ist das Bundesverwaltungsamt zuständig. Mit der Rückzahlung beginnen Sie erst 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, die im Regelfall der Regelstudienzeit entspricht.

So läuft es ab

Wenn Sie BAföG für Ihr Studium online beantragen möchten: • Registrieren Sie sich bei BAföG Digital und legen Sie ein „einfaches“ Nutzerkonto an. • Füllen Sie online mittels des Antragsassistenten die Formulardatenfelder aus und senden Ihre Daten elektronisch an das zuständige Amt. • Alternativ zur Anlegung eines Nutzerkontos bei BAföG Digital können Sie sich auch mittels der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises registrieren. Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten, • Gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen. Alternativ können Sie die Anträge auch bei Ihrem Studierendenwerk abholen. • Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Am Ende des Antragsformulars müssen Sie Ihren Namen eintragen. • Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu. • Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare mit den Nachweisen direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, werden diese nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

Können bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen • die erforderlichen Feststellungen durch das Amt nicht binnen 6 Kalenderwochen getroffen oder • Zahlungen nicht binnen 10 Kalenderwochen geleistet werden, wird durch das Amt eine Abschlagszahlung bis zur Höhe von monatlich vier Fünfteln des voraussichtlich zustehenden Bedarfs geleistet.

Fristen

Sie können BAföG erhalten, wenn • Sie eine Hochschule, eine Akademie oder eine Höhere Fachschule besuchen. Handelt es sich um eine private Ausbildungsstätte, muss diese staatlich anerkannt sein. • Sie in Vollzeit studieren. • Sie entweder • Deutscher oder Deutsche sind oder • Sie Ausländer sind und zum Beispiel: • ein Daueraufenthaltsrecht oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen, • Unionsbürger sind und als Arbeitnehmer oder Selbstständige unionsrechtliche freizügigkeitsberechtigt sind beziehungsweise als Kind oder Ehegatte eines solchen Unionsbürgers selbst freizügigkeitsberechtigt sind, • eine Bleibeperspektive in Deutschland, zum Beispiel einen entsprechenden Aufenthaltstitel aus familiären, humanitären oder politischen Gründen, inne haben oder • sich vor Beginn der Ausbildung bereits 5 Jahre oder länger in Deutschland aufgehalten und in dieser Zeit gearbeitet haben. • Hinweis: Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Kontakt aufnehmen. • Sie bei Beginn Ihres Studiums jünger sind als • 45 Jahre • Ausnahmen: • Sie haben die Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg erworben, • …

Gut zu wissen

BAföG für ein Studium beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „BAföG beantragen“ in Cottbus erledigen?
Zuständig ist: Studentenwerk Frankfurt (Oder) - Servicepoint Cottbus, Universitätsstraße 20, 03046 Cottbus/Chóśebuz. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ab wann wird BAföG gezahlt?
Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird — frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats (§ 15 Abs. 1 BAföG). Für Monate vor der Antragstellung gibt es rückwirkend kein Geld. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich.
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung als Zuschuss geleistet (§ 17 Abs. 1 BAföG). Beim Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen wird der monatliche Förderungsbetrag jedoch zur Hälfte als Darlehen geleistet (§ 17 Abs. 2 BAföG). Schüler-BAföG muss dagegen in der Regel nicht zurückgezahlt werden.
Kann ich BAföG online beantragen?
Ja. Über den Online-Antragsassistenten 'BAföG Digital' (bafoeg-digital.de) stellen Sie den Antrag vollständig digital; alternativ sind Post, Fax oder E-Mail mit ausgefüllten Formblättern möglich. Zuständig bleibt das Amt für Ausbildungsförderung — für Studierende in der Regel beim Studierendenwerk der Hochschule, für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich am Wohnsitz der Eltern (§ 45 BAföG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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