Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) in Dinslaken: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) erledigen Sie in Dinslaken bei: Bürgerbüro: Standort Hiesfeld | Bürgerbüro Hiesfeld · Dinslaken — Gebühr laut amtlicher Angabe: 26,50 € / 45,10 € / 42,40 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Dinslaken kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Bürgerbüro: Standort Hiesfeld | Bürgerbüro Hiesfeld · Dinslaken

Jahnplatz 1, 46539 Dinslaken

02064-66556

buergerbuero@dinslaken.de

Bürgerbüro: Standort Stadtmitte | Bürgerbüro Stadtmitte · Dinslaken

Friedrich-Ebert-Straße 82-84, 46535 Dinslaken

02064-66-556

buergerbuero@dinslaken.de

Bürgerbüro: Standort Stadtmitte | Bürgerbüro Stadtmitte · Dinslaken

Friedrich-Ebert-Straße 82-84, 46535 Dinslaken

02064-66-666

buergerbuero@dinslaken.de

36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers · Kreis Wesel

Mühlenstraße 15, 47441 Kreis Wesel

02841 202-1234

dlz-moers@kreis-wesel.de

Gebühren (amtlich)

• im Regelfall: 26,50€ • bei gleichzeitiger Verlängerung einer LKW-Fahrberechtigung (45,10€, wenn die Gültigkeitsfrist bereits abgelaufen ist): 42,40€ • zusätzlich, wenn eine Expressbestellung (Dauer 3 - 4 Tage) gewünscht ist: 17,20€ • zusätzlich, wenn die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung von der Mitführpflicht des Führerscheins gewünscht wird: 5,10€

Ihre Umtausch-Frist läuft vielleicht schon!

Mehrere Stichtage sind bereits abgelaufen. Prüfen Sie in 10 Sekunden, bis wann SIE Ihren Führerschein tauschen müssen.

Frist jetzt prüfen

Benötigte Unterlagen

• Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto • alter Führerschein im Original • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

Voraussetzungen

Alte Papierführerscheine verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen, fälschungssicheren Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen. Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Plastikkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen. Hinweis Nutzen Sie für den Umtausch Kartenführerschein in Kartenführerschein bitte folgenden Link: Führerschein - Umtausch Kartenführerschein wegen Ablauf der Gültigkeit, Änderungen von Personendaten / Auflagen In Umsetzung der 3. EU Führerscheinrichtlinie wurden zum 19.01.2013 neue Kartenführerscheine eingeführt. Der neue Kartenführerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine, egal ob grau, rosa oder Karte, müssen bis spätestens zum 18.01.2033 in den neuen befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden. Die konkreten Umtauschfristen sind wie folgt geregelt: Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue und rosa Führerscheine): Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers/der Fahrerlaubnisinhaberin./. Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: Vor 195319. Januar 20331953 bis 195819. Januar 2022 (verlängert bis zum 19.07.2022)1959 bis 196419. Januar 20231965 bis 197019. Januar 20241971 oder später19. Januar 2025 Aufgrund einer übermäßigen Anzahl von Anträgen auf Umtausch des Führerscheins, ist derzeit mit längeren Bearbeitungszeiten von bis zu 12 Wochen zu rechnen. Um ein erhöhtes Kundenaufkommen zu vermeiden, nutzen Sie bitte vorrangig die Möglichkeit, den Antrag online einzureichen. Damit eine zeitnahe Antragsbearbeitung ermöglicht werden kann, bitten wir Sie, von einem vorzeitigen Umtausch des Führerscheins -außerhalb der gesetzlich geregelten Stichtage- abzusehen. Sollte ein Zusatz zum Führerschein (z. B.

Fristen

• Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben bei einem Umtausch des Dokuments bestehen.

Gut zu wissen

Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

Wie stehen die Gebühren in Dinslaken im Vergleich?

Dinslaken26,50 € / 45,10 € / 42,40 € / 17,20 €
Nordrhein-Westfalen4,50 € – 51,60 €
Deutschland (9.314 Städte)1,00 € – 55,05 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Bis wann müssen Sie umtauschen? Frist-Rechner

Wann wurde Ihr Führerschein ausgestellt?

Fristen nach § 24a Abs. 2 FeV i. V. m. Anlage 8e (Normtext abgerufen 08.07.2026, FeV zuletzt geändert 12.05.2026). Sonderregel: Vor 1953 Geborene müssen unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis 19.01.2033 umtauschen. Spätestens am 19.01.2033 müssen alle Führerscheine dem EU-Format entsprechen (Richtlinie 2006/126/EG).

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Dinslaken?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • im Regelfall: 26,50€ • bei gleichzeitiger Verlängerung einer LKW-Fahrberechtigung (45,10€, wenn die Gültigkeitsfrist bereits abgelaufen ist): 42,40€ • zusätzlich, wenn eine Expressbestellung (Dauer 3 - 4 Tage) gewünscht ist: 17,20€ • zusätzlich, wenn die … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Dinslaken erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro: Standort Hiesfeld | Bürgerbüro Hiesfeld · Dinslaken, Jahnplatz 1, 46539 Dinslaken. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Dinslaken online?
Für Dinslaken ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Die Fristen sind gestaffelt: Für Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) galt die Staffelung nach Geburtsjahr — diese Fristen sind inzwischen alle abgelaufen (zuletzt der 19. Januar 2025 für die Geburtsjahre ab 1971), der Umtausch sollte umgehend nachgeholt werden. Kartenführerscheine (ausgestellt 1999 bis 18.01.2013) sind nach Ausstellungsjahr gestaffelt umzutauschen: Auch die Frist für die Ausstellungsjahre 1999–2001 (19. Januar 2026) ist bereits abgelaufen. Es folgen die Ausstellungsjahre 2002–2004 (Frist 19. Januar 2027), 2005–2007 (19. Januar 2028), 2008 (19. Januar 2029), 2009 (19. Januar 2030), 2010 (19. Januar 2031), 2011 (19. Januar 2032) sowie 2012 bis 18.01.2013 (19. Januar 2033). Wer vor 1953 geboren wurde, muss laut Bundesverkehrsministerium erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen — unabhängig vom Ausstellungsjahr. Spätestens am 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine durch den EU-Kartenführerschein ersetzt sein (Grundlage: EU-Richtlinie 2006/126/EG).
Muss ich beim Pflichtumtausch eine neue Prüfung ablegen?
Nein. Es handelt sich laut Bundesverkehrsministerium um einen rein verwaltungstechnischen Dokumententausch — Ihre Fahrerlaubnis, also das Recht zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge, bleibt unverändert bestehen. Weder eine theoretische oder praktische Prüfung noch eine ärztliche Untersuchung sind mit dem Umtausch verbunden. Der neue Kartenführerschein ist als Dokument 15 Jahre gültig (§ 24a FeV), danach wird nur das Dokument erneut getauscht.
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Der alte Führerschein verliert mit Ablauf der Frist seine Gültigkeit als Nachweisdokument. Wer bei einer Verkehrskontrolle noch mit dem abgelaufenen Dokument angetroffen wird, muss laut Bundesverkehrsministerium mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt dadurch nicht — holen Sie den Umtausch bei Ihrer Führerscheinstelle einfach schnellstmöglich nach.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns