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Sterbeurkunde beantragen in Döbeln: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Döbeln bei: Große Kreisstadt Döbeln.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Döbeln

Große Kreisstadt Döbeln

Obermarkt 1, 04720 Döbeln

0 3431 579 0

Stadtverwaltung@doebeln.de

Gebühren (amtlich)

• Beurkundung im Sterberegister: EUR 75,00 • Bei Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen erhöht sich die Gebühr um: EUR 25,00 • Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister EUR 15,00 (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar EUR 7,00) Durch weitere Leistungen wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen können Ihnen weitere Kosten entstehen.

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Benötigte Unterlagen

• ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation / Apostille • Personalausweis oder Reisepass der Antragstellenden (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument) Dokumente der oder des Verstorbenen: • Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil) • Geburtsurkunde War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling: zusätzlich: • Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.

Gut zu wissen

Antrag auf Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland im Sterberegister nach § 36 Personenstandsgesetz / PStG, Geburten und Sterbefälle im Ausland Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.

Häufige Fragen

Was kostet „Sterbeurkunde beantragen“ in Döbeln?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Beurkundung im Sterberegister: EUR 75,00 • Bei Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen erhöht sich die Gebühr um: EUR 25,00 • Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister EUR 15,00 (bei … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Döbeln erledigen?
Zuständig ist: Große Kreisstadt Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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