Wohnsitz anmelden / ummelden in Düsseldorf: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Düsseldorf
Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4 · Düsseldorf
Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf
0211 89-90141
einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Benötigte Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt), • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben, • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal. Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis, • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person. Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie haben eine neue Wohnung bezogen. • persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer bevollmächtigten Person • Bezug einer meldefähigen Anschrift im Stadtgebiet Düsseldorf
So läuft es ab
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab: • Sie sprechen persönlich vor. • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor. • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt. • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Gut zu wissen
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden. Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung. Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung. Hauptwohnung ist: • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen. • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung. • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen.
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Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.