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Gewerbe abmelden in Duisburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe abmelden erledigen Sie in Duisburg bei: Bürger- und Ordnungsamt · Duisburg.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Duisburg

Bürger- und Ordnungsamt · Duisburg

Friedrich-Wilhelm-Str. 12-14, 47051 Duisburg

0203 94000

ordnungsamt@stadt-duisburg.de

Bürger- und Ordnungsamt · Duisburg

Friedrich-Wilhelm-Str. 12-14, 47051 Duisburg

0203 94000

ordnungsamt@stadt-duisburg.de

Stadt Duisburg - Allgemeine Gewerbeangelegenheiten

Friedrich-Wilhelm-Str. 12-14, 47051 Duisburg

0203 94000

onlinegewerbemeldung@stadt-duisburg.de

Gebühren (amtlich)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. Für eine Gewerbeabmeldung werden keine Gebühren erhoben. Bitte dringend beachten: Die Gewerbemeldestelle Duisburg stellt auf bargeldlosen Zahlungsverkehr um. Daher ist ab dem 01.04.2026 nur noch möglich mit Kartenzahlung Verwaltungsgebühren zu entrichten.

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Benötigte Unterlagen

• Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene GewerbeAbmeldung - GewA 3 • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer GewerbeUmmeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität). • Kopie des HandelsregisterAuszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)

Voraussetzungen

Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an. Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an. Wenn Sie Ihren Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung. Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern: • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst, • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) von dem/den gesetzlichen Vertreter(n). Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. (§ 14 Abs. 1 GewO) Die Gewerbeabmeldung kann persönlich bei der Gewerbemeldestelle erfolgen. Hierzu müssen Sie zuvor einen Termin buchen: Terminbuchung Gewerbe Termine können über einen Zeitraum von 6 Wochen im vorraus gebucht werden. Leider sind wir momentan sehr ausgebucht.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

Gut zu wissen

Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.

Häufige Fragen

Was kostet „Gewerbe abmelden“ in Duisburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. Für eine Gewerbeabmeldung werden keine Gebühren erhoben. Bitte dringend beachten: Die Gewerbemeldestelle Duisburg … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Gewerbe abmelden“ in Duisburg erledigen?
Zuständig ist: Bürger- und Ordnungsamt · Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 12-14, 47051 Duisburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Bin ich verpflichtet, mein Gewerbe abzumelden?
Ja. Wer den Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies nach § 14 Abs. 1 GewO der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen — also zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe. Zuständig ist das Gewerbeamt der Gemeinde, in der der Betrieb seinen Sitz hat.
Wer wird über meine Gewerbeabmeldung informiert?
Das Gewerbeamt leitet die Abmeldung an weitere Stellen weiter — unter anderem an das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer, die Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls das Registergericht (§ 14 Abs. 8 GewO). Sie müssen diese Stellen daher in der Regel nicht einzeln benachrichtigen.
Muss ich mein Gewerbe abmelden, wenn ich den Betrieb in eine andere Stadt verlege?
Bei einer Verlegung in eine andere Gemeinde ist am neuen Standort eine Gewerbeanmeldung erforderlich — eine bloße Ummeldung gibt es nur innerhalb derselben Gemeinde. Die Aufgabe des Betriebs am bisherigen Standort zeigen Sie nach § 14 Abs. 1 GewO im Zusammenhang mit der Verlegung ausschließlich gegenüber der Behörde an, die am neuen Standort für die Gewerbeanmeldung zuständig ist; diese übermittelt die Daten unverzüglich an die bisher zuständige Behörde.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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