Gewerbe abmelden in Erftstadt: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Erftstadt
Ordnungsamt Erftstadt
Holzdamm 10, 50374 Erftstadt
02235/409 603
ordnungsamt@erftstadt.de
Gebühren (amtlich)
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene GewerbeAbmeldung - GewA 3 • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer GewerbeUmmeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität). • Kopie des HandelsregisterAuszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
Voraussetzungen
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an. Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an. Wenn Sie Ihren Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung. Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern: • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst, • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) von dem/den gesetzlichen Vertreter(n). Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen http://downloads-erftstadt.de/?task=document.download&,id=554
So läuft es ab
Sie können Ihr Gewerbe schriftlich oder elektronisch abmelden. Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung. Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und ggfls. das Registergericht weiter. Die Abmeldung des Gewerbebetriebs muss gleichzeitig mit dem Tage erfolgen wenn • ein selbständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgegeben wird • ein selbständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in Erftstadt aufgegeben wird aber an einem anderen Ort außerhalb Erftstadts neu errichtet wird. Bei dieser Variante ist zu berücksichtigen dass an dem neuen Ort wiederum eine Gewerbeanmeldung erfolgen muss. Die Abmeldung des Gewerbebetriebes ist auf dem zur Verfügung gestellten Formular zu erstatten. Das Formular ist auszudrucken persönlich zu unterschreiben und mit den nachfolgend genannten Unterlagen per Post an Stadt Erftstadt Rechts- und Ordnungsamt Holzdamm 10 50374 Erftstadt zu senden. Notwendige Unterlagen: • Personalausweis • Bei ausländischen Staatsangehörigen Heimatpass incl. Aufenthaltserlaubnis • Bescheinigung/en über die einst erfolgte/n Gewerbeanzeige/n im Original • Wird ein Dritter mit der Abgabe der Gewerbeabmeldung beauftragt so ist zusätzlich zu den genannten Unterlagen eine Vollmacht beizufügen. Der Bevollmächtigte muss sich außerdem ausweisen. Wird die Anzeige postalisch übermittelt sind die genannten Unterlagen vollständig (mit allen Seiten) in Fotokopie beizufügen. Die Abmeldung des Gewerbebetriebes dient dem Zweck der zuständigen Behörde (Ordnungsamt Stadt Erftstadt) die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.
Gut zu wissen
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.
Häufige Fragen
Was kostet „Gewerbe abmelden“ in Erftstadt?
Wo kann ich „Gewerbe abmelden“ in Erftstadt erledigen?
Geht „Gewerbe abmelden“ in Erftstadt online?
Bin ich verpflichtet, mein Gewerbe abzumelden?
Wer wird über meine Gewerbeabmeldung informiert?
Muss ich mein Gewerbe abmelden, wenn ich den Betrieb in eine andere Stadt verlege?
Weitere Behördengänge in Erftstadt:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gewerbe abmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.