Wohnsitz abmelden in Erkelenz: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Erkelenz
Bürgerbüro · Erkelenz
Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
Mo, Do 07:30-16:00 , Di 07:30-18:30, Mi 07:30-13:00, Fr 7:30-12:30, Sa 07:30-11:00 · "Bürgerbüro - andere siehe … (lt. OpenStreetMap)
02431 85-336
buergerbuero@erkelenz.de
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Benötigte Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und • Sie beziehen keine neue Wohnung.
So läuft es ab
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus. • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor. • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Schriftlich: • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit. • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei. • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Elektronisch: • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Gut zu wissen
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden. Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, ausgewählte Dienstleistungen in unserem virtuellen Amt wahrzunehmen. Sparen Sie sich die Fahrt zum Bürgerbüro und erledigen Sie Ihre Anliegen bequem von zuhause. Buchen Sie hier einen Termin für das virtuelle Amt . Terminbuchung virtuelles Amt Nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren Besuch im Bürgerbüro: Anliegen von Besucher*innen werden seit März 2026 ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache bearbeitet. In dringenden Ausnahmefällen können Anliegen auch ohne entsprechenden Termin bearbeitet werden, allerdings müssen Sie sich hierbei auf eine wesentlich längere Wartezeit einstellen. An- und Ummeldung: Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Bundesmeldegesetz (01. November 2015) innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde der neuen Wohnung anzumelden. Dies gilt nicht nur für Zuzüge aus anderen Gemeinden, sondern auch nach einem Umzug innerhalb von Erkelenz. Die An-, Ab- oder Ummeldung ist vom Meldepflichtigen oder seinem bevollmächtigten Vertreter mit allen aufgeführten Unterlagen durchzuführen. Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Es genügt die Anmeldung durch eine der meldepflichtigen Personen Eine An-/Um- oder Abmeldung kann ab dem 16.
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Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Wohnsitz abmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.