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Wohnsitz abmelden in Erkelenz: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Erkelenz bei: Bürgerbüro · Erkelenz. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Erkelenz

Bürgerbüro · Erkelenz

Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

Mo, Do 07:30-16:00 , Di 07:30-18:30, Mi 07:30-13:00, Fr 7:30-12:30, Sa 07:30-11:00 · "Bürgerbüro - andere siehe … (lt. OpenStreetMap)

02431 85-336

buergerbuero@erkelenz.de

Bürgerbüro · Erkelenz

Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

Mo, Do 07:30-16:00 , Di 07:30-18:30, Mi 07:30-13:00, Fr 7:30-12:30, Sa 07:30-11:00 · "Bürgerbüro - andere siehe … (lt. OpenStreetMap)

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buergerbuero@erkelenz.de

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und • Sie beziehen keine neue Wohnung.

So läuft es ab

Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus. • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor. • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Schriftlich: • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit. • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei. • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Elektronisch: • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

Gut zu wissen

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden. Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, ausgewählte Dienstleistungen in unserem virtuellen Amt wahrzunehmen. Sparen Sie sich die Fahrt zum Bürgerbüro und erledigen Sie Ihre Anliegen bequem von zuhause. Buchen Sie hier einen Termin für das virtuelle Amt . Terminbuchung virtuelles Amt Nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren Besuch im Bürgerbüro: Anliegen von Besucher*innen werden seit März 2026 ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache bearbeitet. In dringenden Ausnahmefällen können Anliegen auch ohne entsprechenden Termin bearbeitet werden, allerdings müssen Sie sich hierbei auf eine wesentlich längere Wartezeit einstellen. An- und Ummeldung: Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Bundesmeldegesetz (01. November 2015) innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde der neuen Wohnung anzumelden. Dies gilt nicht nur für Zuzüge aus anderen Gemeinden, sondern auch nach einem Umzug innerhalb von Erkelenz. Die An-, Ab- oder Ummeldung ist vom Meldepflichtigen oder seinem bevollmächtigten Vertreter mit allen aufgeführten Unterlagen durchzuführen. Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Es genügt die Anmeldung durch eine der meldepflichtigen Personen Eine An-/Um- oder Abmeldung kann ab dem 16.

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Erkelenz erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Erkelenz, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz abmelden“ in Erkelenz online?
Für Erkelenz ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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