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Gewerbe ummelden in Erlangen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe ummelden erledigen Sie in Erlangen bei: Stadt Erlangen - Sachbearbeitung Gewerberecht (1) — Gebühr laut amtlicher Angabe: 100,00 € / 40,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Erlangen kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Stadt Erlangen - Sachbearbeitung Gewerberecht (1)

Rathausplatz 1, 91052 Erlangen

Mo 14:00-16:00 · Di, Do, Fr 09:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 9131 86-1500

gewerbe@stadt.erlangen.de

Handwerkskammer für Mittelfranken · Nürnberg

Sulzbacher Straße 11-15, 90489 Nürnberg

+49 911 5309-0

info@hwk-mittelfranken.de

Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

Hauptmarkt 25/27, 90403 Nürnberg

+49 911 1335-1335

kundenservice@nuernberg.ihk.de

Gebühren (amtlich)

25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz Gewerbeummeldung 40,00 Euro

Gut vorbereitet zum Amt

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Voraussetzungen

Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie • den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen; • den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln; • Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder • den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind. Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige: • An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe; • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten; • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften; • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften; • Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und • Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge. Kontakt: +49 09131 / 86 - 1500 (Erreichbarkeit: Montag und Donnerstag, 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr)

So läuft es ab

Die Gewerbeummeldung kann in Textform über das bereitgestellte Formular an die Gemeinde, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, oder an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer übermittelt werden. Wenn eine zuständige Stelle ein Online-Verfahren bereitstellt, kann die Gewerbeummeldung über dieses elektronisch übermittelt werden. Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.

Gut zu wissen

Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung

Wie stehen die Gebühren in Erlangen im Vergleich?

Erlangen100,00 € / 40,00 €
Bayern30,00 € – 100,00 €
Deutschland (8.949 Städte)8,00 € – 112,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Gewerbe ummelden“ in Erlangen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): 25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz Gewerbeummeldung 40,00 Euro
Wo kann ich „Gewerbe ummelden“ in Erlangen erledigen?
Zuständig ist: Stadt Erlangen - Sachbearbeitung Gewerberecht (1), Rathausplatz 1, 91052 Erlangen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gewerbe ummelden“ in Erlangen online?
Für Erlangen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wann muss ich mein Gewerbe ummelden?
Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie den Betrieb innerhalb derselben Gemeinde an einen neuen Standort verlegen oder wenn Sie den Gegenstand des Gewerbes wechseln bzw. auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind (§ 14 Abs. 1 GewO). Auch eine Änderung Ihres Namens als Gewerbetreibender zeigen Sie dem Gewerbeamt an.
Was gilt, wenn ich mit dem Gewerbe in eine andere Stadt ziehe?
Bei einer Verlegung in eine andere Gemeinde genügt keine Ummeldung: Sie melden das Gewerbe am neuen Standort an. Die damit verbundene Aufgabe am bisherigen Standort zeigen Sie nach § 14 Abs. 1 GewO ausschließlich gegenüber der Behörde an, die am neuen Standort für die Gewerbeanmeldung zuständig ist; diese übermittelt die Daten unverzüglich an die bisher zuständige Behörde.
Bis wann muss die Gewerbeummeldung erfolgen?
Nach § 14 Abs. 1 GewO ist die Änderung der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen — also zum Zeitpunkt der Verlegung bzw. der Tätigkeitsänderung. Viele Städte bieten dafür Online-Dienste an; die Links finden Sie in der Städte-Tabelle.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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