Verpflichtungserklärung abgeben in Erlangen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.
Zuständige Stelle in Erlangen
Stadt Erlangen - Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen
Rathausplatz 1, 91052 Erlangen
Mo 14:00-16:00 · Di, Do, Fr 09:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 9131 86-1993
auslaenderbehoerde@stadt.erlangen.de
Stadt Erlangen - Daueraufenthalte
Rathausplatz 1, 91052 Erlangen
Mo 14:00-16:00 · Di, Do, Fr 09:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 9131 86-2410
332-1@stadt.erlangen.de
Benötigte Unterlagen
• Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren. Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen: • Personalausweis oder Reisepass des Verpflichtungsgebers • Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers • ggf. weitere Unterlagen • Mietvertrag des Verpflichtungsgebers
Voraussetzungen
Sie sind Deutscher oder ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht und möchten einem Drittstaatsangehörigen, der für die Einreise ein Visum benötigt, einen kurz- oder langfristigen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen, weil er den erforderlichen Nachweis über die finanzielle Sicherung seines Aufenthalts (Lebensunterhalt/ Krankenversicherungsschutz) im Rahmen des Visumverfahrens nicht erbringen kann? Dann besteht für Sie als dritte (juristische) Person die Möglichkeit eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Mit dieser verpflichten Sie sich, den Drittstaatsangehörigen unterzubringen, dessen Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen. Die Verpflichtungserklärung begründet keine unmittelbare Verpflichtung gegenüber dem Drittstaatsangehörigen, eröffnet staatlichen Stellen aber eine Rückgriffmöglichkeit für den Fall, dass öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich Wohnraum, sowie Versorgung im Krankheitsfalle aufgewendet werden müssen. Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nutzen Sie als Verpflichtungsgeber bitte unseren Online-Dienst (siehe unten). Regelmäßig müssen im Online-Antrag folgende Unterlagen als PDF-Dokumente hochgeladen werden: • Personalausweis oder Reisepass des Verpflichtungsgebers, • mindestens die letzten drei Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers, • der Mietvertrag des Verpflichtungsgebers, • ggf. der Krankenversicherungsnachweis des Gastes (nicht zwingend erforderlich); Sie können an dieser Stelle im Online-Antrag gerne weitere Unterlagen, z.B. ein Anschreiben oder Ähnliches, beifügen.
So läuft es ab
Viele Ausländerbehörden bieten die Abgabe eine Verpflichtungserklärung bereits als Onlinedienst an, das erspart Ihnen die Vorsprache bei der Behörde. Bitte prüfen Sie diese Möglichkeit für Ihre Ausländerbehörde. Bietet Ihre Ausländerbehörde keinen Onlinedienst an, sprechen Sie für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung als Verpflichtungsgeber persönlich bei der Ausländerbehörde vor und füllen den dort erhältlichen Vordruck aus. Zuständig ist die Ausländerbehörde im Bezirk des geplanten Aufenthaltsorts des Drittstaatsangehörigen. Ist der zukünftige Aufenthaltsort des Ausländers noch unbekannt oder hat der Verpflichtungserklärende (Einlader) keinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem geplanten Aufenthaltsort des Ausländers (Gastes), ist die Ausländerbehörde in deren Bezirk der Verpflichtungserklärende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat zuständig. Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie finanziell in der Lage sind, die abgegebene Verpflichtung zu erfüllen (Bonität) und beglaubigt Ihre Unterschrift. Das Original der beglaubigten Verpflichtungserklärung übersenden Sie dem betroffenen Drittstaatsangehörigem, der sie dann der Auslandsvertretung vorlegt.
Gut zu wissen
Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Erlangen erledigen?
Geht „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Erlangen online?
Wofür hafte ich mit einer Verpflichtungserklärung?
Wird meine Bonität geprüft?
Wie lange ist die Verpflichtungserklärung für das Visum verwendbar?
Weitere Behördengänge in Erlangen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Verpflichtungserklärung abgeben (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.