Einbürgerung beantragen in Flensburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.
Zuständige Stelle in Flensburg
Stadt Flensburg - Fachbereich Einwohnerservice, Schutz und Ordnung - Bürgerbüro
Rathausplatz 1, 24937 Flensburg
Mo 07:30-17:00 · Mi 07:30-13:00 · Do 07:30-17:30 · Fr 07:30-12:00 (lt. OpenStreetMap)
0461 85-2124
buergerbuero@flensburg.de
Gebühren (amtlich)
• Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro, • für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Für den Nachweis: der Identität und Staatsangehörigkeit: • Reisepass des Herkunftslandes oder anerkannter Personalausweis/ID-Karte des Herkunftslandes zum Personenstand: • Heiratsurkunde • Scheidungsurkunde des Aufenthaltsrechts: • Elektronischer Aufenthaltstitel der Wohnsituation: • Aktueller Mietvertrag und Nachweis über tatsächlich gezahlte Miete ODER • Kaufvertrag über Wohneigentum und Nachweis über monatliche Darlehenszahlungen und Nachweis über monatliche Betriebs/Nebenkosten und Heizkosten des Unterhalts: • Bei Selbständigen: Einkommenssteuerbescheide, Nachweis zu bestehender Kranken und Pflegeversicherung, Nachweis zur Altersvorsorge • Bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen Zu Sprachkenntnissen B1 GER: • Sprachzertifikat DeutschB1 ODER • deutsches Abschlusszeugnis der Haupt, Real-, Berufsschule oder Fach-/Abiturzeugnis ODER • vier Jahre Besuch einer deutschsprachigen Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse) ODER • Nachweis über Versetzung in die 10. Klasse einer weiterführenden, deutschen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung: • Bestandener Einbürgerungstest ODER • Bestandener Test „Leben in Deutschland“ ODER • deutsches Abschlusszeugnis der Haupt-, Real-, Berufsschule oder Fach-/Abiturzeugnis
Voraussetzungen
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie dann auch einen deutschen Pass und dürfen sich außerdem unbegrenzt in Deutschland aufhalten. Ihre bisherige Staatsangehörigkeit dürfen Sie behalten.
So läuft es ab
• Sie kontaktieren die für Ihren Wohnort zuständige Einbürgerungsbehörde, um einen Einbürgerungsantrag zu stellen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Einbürgerungsbehörde für Sie zuständig ist, können Sie das unter www.zufish.schleswig-holstein.de recherchieren. • Ihre Einbürgerungsbehörde prüft Ihren Antrag und die von Ihnen eingereichten Nachweise. Falls Nachweise fehlen, fordert die Einbürgerungsbehörde diese bei Ihnen an. Das kann auch während des laufenden Einbürgerungsverfahrens passieren, wenn zum Beispiel eine Aktualisierung erforderlich ist. • Nach Abschluss der Prüfung Ihres Antrags und der von Ihnen vorgelegten Nachweise erhalten Sie eine Nachricht von Ihrer Einbürgerungsbehörde, ob Sie eingebürgert werden können.
Fristen
• Sie leben seit fünf Jahren in Deutschland. • Ihre Identität und bisherige Staatsangehörigkeit ist geklärt. • Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. • Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges. • Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis. • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren. Dazu zählen Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und zum Beispiel Ihre Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen. • Sie dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein. • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. • Es liegen keine sonstigen Gründe vor, die einer Einbürgerung entgegenstehen, wie die Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau oder eine Mehrehe.
Gut zu wissen
Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eingebürgert werden und die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Wie stehen die Gebühren in Flensburg im Vergleich?
| Flensburg | 255,00 € / 51,00 € |
| Schleswig-Holstein | 51,00 € – 255,00 € |
| Deutschland (10.051 Städte) | 38,00 € – 255,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Einbürgerung beantragen“ in Flensburg?
Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Flensburg erledigen?
Weitere Behördengänge in Flensburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Einbürgerung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.