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Geburtsurkunde beantragen in Frankfurt am Main: Gebühren, Unterlagen & Termin

Geburtsurkunde beantragen erledigen Sie in Frankfurt am Main bei: Stadt Frankfurt - Standesamt — Gebühr laut amtlicher Angabe: 12,00 € / 6,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Frankfurt am Main

Stadt Frankfurt - Standesamt

Berliner Straße 33-35, 60311 Frankfurt am Main

+49 69 212-73501

standesamt@stadt-frankfurt.de

Stadt Frankfurt - Standesamt - Standesamtsbezirk Höchst

Seilerbahn 2, 65929 Frankfurt am Main

+49 69 212-45570

standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de

Stadt Frankfurt - Standesamt - Standesamtsbezirk Mitte

Berliner Straße 33-35, 60311 Frankfurt am Main

+49 69 212-73501

anmeldung.neugeborene@stadt-frankfurt.de

Gebühren (amtlich)

Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.“

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Benötigte Unterlagen

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie), • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person. • für andere Personen: • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

Voraussetzungen

Anträge können stellen: • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre): • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person • Geschwister mit berechtigtem Interesse Weitere Voraussetzungen: • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts). Hinweis: Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen

So läuft es ab

Sie müssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen. Persönliche Antragstellung: • Suchen Sie das Standesamt auf, das für Ihren Geburtsort zuständig ist. • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt. • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen: • eine schriftliche Vollmacht von Ihnen, • Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person. Beantragung per Post oder Fax: • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen. • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten • Name, Vorname • Geburtsdatum und –ort • Name, Vorname der Eltern • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. • Mit Zusendung der Urkunde per Post erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen.

Bearbeitungsdauer

• für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 10 Tage

Gut zu wissen

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, Ort und Tag seiner Geburt, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine (auch eine internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. Sie haben bei den Standesamtsbezirken Mitte und Höchst in Frankfurt am Main folgende Möglichkeiten, Personenstandsurkunden zu bestellen: • Online über die Internetseite der Stadt Frankfurt am Main • schriftlich mit einem Brief • durch persönliche Vorsprache 1. Im Internet: Auf der Internetseite - https://frankfurt.de/standesamt - ist ein Bestell-Portal eingerichtet, über das Sie die Ausstellung der gewünschten Urkunden beantragen können. Während des Bestellvorgangs werden Sie gebeten: • eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses als Nachweis Ihrer Identität hochzuladen • über E-Payment (PayPal, MasterCard, VISA, giropay, paydirekt ) die erforderlichen Gebühren zu begleichen Die gewünschten Urkunden Ihnen mit der Post übersandt. 2.

Wie stehen die Gebühren in Frankfurt am Main im Vergleich?

Frankfurt am Main12,00 € / 6,00 €
Hessen6,00 € – 12,00 €
Deutschland (9.785 Städte)1,60 € – 110,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Geburtsurkunde beantragen“ in Frankfurt am Main?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.“
Wo kann ich „Geburtsurkunde beantragen“ in Frankfurt am Main erledigen?
Zuständig ist: Stadt Frankfurt - Standesamt, Berliner Straße 33-35, 60311 Frankfurt am Main. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Geburtsurkunde beantragen“ in Frankfurt am Main online?
Für Frankfurt am Main ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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