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Bewohnerparkausweis beantragen in Frankfurt (Oder): Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewohnerparkausweis beantragen erledigen Sie in Frankfurt (Oder) bei: Bürgerservice · Frankfurt (Oder) — Gebühr laut amtlicher Angabe: 10,20 € / 30,70 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.

Zuständige Stelle in Frankfurt (Oder)

Bürgerservice · Frankfurt (Oder)

Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder)

0335 552-3330

buergerbuero@frankfurt-oder.de

Bürgerservice / Bürgerbüro · Frankfurt (Oder)

Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder)

0335 552-3330

buergerbuero@frankfurt-oder.de

Gebühren (amtlich)

10,20 € bis 30,70 € pro Jahr gemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1)

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Benötigte Unterlagen

• aktueller Personalausweis oder Reisepass • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist • bei Beantragung durch einen Vertreter • Vollmacht Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Voraussetzungen

Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Sie wohnen in einem Bewohnerparkbereich mit Haupt- oder Nebenwohnung und benötigen für das Abstellen Ihres Kraftfahrzeugs einen Bewohnerparkausweis. Die Bewohnerparkausweise werden wahlweise für die Dauer von 1 Jahr bzw. 6 Monaten ausgestellt. Gebühr: - bei Gültigkeit 1 Jahr 30,70 € - bei Gültigkeit bis 6 Monate 15,35 € ggf. Umkennzeichnung Bewohnerparkausweis - bei Fahrzeugwechsel bzw. Bewohnerparkbereichswechsel 2,56 € (Gültigkeit des bisherigen Bewohnerparkausweis bleibt erhalten) Bearbeitung: sofort Erforderliche Unterlagen: - Personalausweis oder Reisepass - Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein) - ggf. formlose schriftliche Vollmacht des Halters und Personalausweis des Bevollmächtigten - für den Fall, dass der antragstellende Bewohner nicht Halter des Fahrzeugs ist, eine Bescheinigung des Fahrzeughalters, dass der antragstellen Bewohner befugt ist, das Fahrzeug dauerhaft zu nutzen Zusätzliche Hinweise: Diese Leistung kann sowohl im Bürgerbüro als auch in Kfz-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden. Antragstellung : persönliche Vorsprache des Antragstellers oder Bevollmächtigen Rechtsgrundlagen : §§ 45 Abs. 1, 46 Abs. 4 und 11 der Straßenverkehrsordnung in der geltenden Fassung

So läuft es ab

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor. Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.

Bearbeitungsdauer

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.

Gut zu wissen

Bewohnerparkausweis Erteilung

Wie stehen die Gebühren in Frankfurt (Oder) im Vergleich?

Frankfurt (Oder)10,20 € / 30,70 €
Brandenburg2,55 € – 275,00 €
Deutschland (7.161 Städte)0,30 € – 390,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Frankfurt (Oder)?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): 10,20 € bis 30,70 € pro Jahr gemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1)
Wo kann ich „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Frankfurt (Oder) erledigen?
Zuständig ist: Bürgerservice · Frankfurt (Oder), Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Bewohnerparkvorrechte sind für Bewohner städtischer Quartiere vorgesehen, in denen ein erheblicher Parkraummangel besteht oder droht (§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO). Sie müssen also in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen. Welche Nachweise Ihre Stadt konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Die Gebühren erheben die nach Landesrecht zuständigen Behörden; die Landesregierungen sind ermächtigt, dafür eigene Gebührenordnungen zu erlassen (§ 6a Abs. 5a StVG). Deshalb unterscheiden sich die Preise je nach Bundesland und Stadt erheblich. Die aktuelle Gebühr für Ihre Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — direkt aus dem amtlichen Verwaltungsportal.
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Nein. Der Ausweis berechtigt zum Parken in der ausgewiesenen Bewohnerparkzone, reserviert aber keinen konkreten Stellplatz. Die Straßenverkehrsbehörde kann den Parkraum vollständig oder nur zeitlich beschränkt für Bewohner reservieren (§ 45 Abs. 1b StVO) — etwa nur in den Abend- und Nachtstunden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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