Bewohnerparkausweis beantragen in Freiburg im Breisgau: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.
Zuständige Stelle in Freiburg im Breisgau
Freiburg - Ausweis- und Passwesen
Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg
Mo, Fr 07:30-12:30, Di-Do 07:30-18:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
+497612010
bs-ausweis@freiburg.de
Gebühren (amtlich)
Je nach Gebührenordnung werden unterschiedliche Gebühren erhoben. • Neuausstellung und Verlängerung: • Gültigkeit 1 Jahr: 200,00 Euro • Gültigkeit 6 Monate: 100,00 Euro • Ersatzausstellung aufgrund Verlust: 10,00 Euro • Änderung (Fahrzeugwechsel oder Umzug in ein anderes Bewohnerparkgebiet): 10,00 Euro Hinweis: Bei einer Namensänderung ist eine Änderung des Bewohnerparkausweises nicht erforderlich. Die Änderung wird bei der Verlängerung berücksichtigt – bitte geben Sie dann Ihren neuen Namen an.
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Führerschein • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung • wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin • Wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist, benötigen wir eine Bestätigung des Halters bzw. der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft überlassen wird. Das entsprechende Formular zur Nutzungsüberlassungserklärung können Sie hier . *Ein Nachweis eines Führerscheins ist bei der Stadt Freiburg nicht erforderlich.
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Freiburg im Breisgau — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
• Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich. • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder • Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde. Hinweis : Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren. Jede berechtigte Person kann nur einen Bewohnerparkausweis erhalten. Voraussetzungen sind: • Sie müssen in einem Bewohnerparkgebiet der Stadt Freiburg Ihre alleinige Wohnung bzw. Ihre von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung haben und entsprechend gemeldet sein. • Sie dürfen über keine Garage oder privaten Parkplatz verfügen. • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder wird dauerhaft von Ihnen genutzt.
So läuft es ab
Abhängig von der Verfahrensweise der zuständigen Straßenverkehrsbehörde können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. Sobald der Antrag eingegangen ist, überprüft die Straßenverkehrsbehörde, ob alle erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen vorliegen. Anschließend wird ein entsprechender Bescheid erlassen. Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen abhängig von der örtlichen Verfahrensweise postalisch oder digital zur Verfügung gestellt. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie zur Beantragung vorlegen müssen. Beantragung: Die Beantragung erfolgt online. Hinweis: Ab dem 20.04.2026 wird ein neues Programm zur Antragstellung verwendet. Bitte sehen Sie sich vor der Beantragung unsere FAQ s genau an.
Bearbeitungsdauer
in der Regel wenige Werktage zzgl. Postversand
Gut zu wissen
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz. Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorrechtigt. Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Der Bewohnerparkausweis ist eine Parkberechtigung für Bewohner*innen in bestimmten Parkgebieten. Je nach Gebiet wird ein grüner („Sonderparkberechtigung“) oder blauer („Ausnahmegenehmigung“) Ausweis ausgestellt. Weitere Informationen zu den Bewohnerparkgebieten und Regelungen finden Sie unter: www.freiburg.de/bewohnerparken . Wichtige Information zur Umstellung auf das neue Bewohnerparkprogramm. Ab dem 20.04.2026 steigt die Stadt Freiburg auf ein neues Bewohnerparkprogramm um. Bitte beachten Sie: • Alle Verlängerungen von Bewohnerparkausweisen werden ab diesem Datum als Neuantrag behandelt. • Klicken Sie dafür auf den Neuantrag-Link und registrieren Sie sich, um Zugangsdaten zu erhalten. • Geben Sie die Nummer Ihres aktuell gültigen Bewohnerparkausweises an, damit der neue Ausweis korrekt verknüpft wird. • Der neue Ausweis wird ab dem tatsächlichen Ausstellungsdatum gültig.
Wie stehen die Gebühren in Freiburg im Breisgau im Vergleich?
| Freiburg im Breisgau | 200,00 € / 100,00 € / 10,00 € |
| Baden-Württemberg | 2,50 € – 390,00 € |
| Deutschland (7.161 Städte) | 0,30 € – 390,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Freiburg im Breisgau?
Wo kann ich „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Freiburg im Breisgau erledigen?
Geht „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Freiburg im Breisgau online?
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Weitere Behördengänge in Freiburg im Breisgau:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Bewohnerparkausweis beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.