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Sterbeurkunde beantragen in Friedberg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Friedberg bei: Stadt Friedberg - Bürgerservice – Standesamt — Gebühr laut amtlicher Angabe: 12,00 € / 6,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Friedberg

Stadt Friedberg - Bürgerservice – Standesamt

Mainzer-Tor-Anlage 6, 61169 Friedberg (Hessen), Kreisstadt

+49 6031 88-5500

standesamt@friedberg-hessen.de

Gebühren (amtlich)

12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

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Benötigte Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: • Personalausweis oder Reisepass • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • Lebenspartnerschaftsurkunde • bei Abholung durch einen Vertreter: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, • deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und • den eigenen Ausweis • für andere Personen, wie nähere Verwandte: • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel • Erbschein • Grundbuchauszug

So läuft es ab

Sie können die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen. Persönliche Beantragung: • Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen. • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor vorlegen. • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt. • Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen. Beantragung per Post, Fax oder E-Mail: • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde per Post, Fax oder E-Mail. • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen. • Sie müssen folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten: • Name, Vorname • Geburtsdatum und –ort • Sterbedatum und –ort • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen • Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt) • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Schriftlich per Brief: Standesamt Friedberg (Hessen) Urkundenbestellung Mainzer-Tor-Anlage 6 61169 Friedberg (Hessen) Bitte fügen Sie Ihrem Schreiben folgendes bei: • Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder • Kopie Ihres Reisepasses (Seite mit Angaben zu Vor- und Familiennamen) bei. Bitte machen Sie in Ihrem Schreiben auch exakte Angaben über • Ihre E-Mailadresse • Ihre Telefonnummer • Zustellungsadresse Anschließend wird die gewünschte Personenstandsurkunde incl. Rechnung per Post versandt. Persönlich: Gerne können Sie auch zu den Öffnungszeiten persönlich die Urkunden bei uns bestellen. In der Regel können wir Sie Ihnen direkt aushändigen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Bearbeitungsdauer

• für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 1 Woche

Gut zu wissen

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für: • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie • die Nachlassabwicklung • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen. Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen. Hinweis: Allgemein können wir maximal 30 Jahre rückwirkend vor dem Jahr des Sterbefalles Sterbeurkunden ausstellen. Sollten Sie Urkunden aus älteren Vorgängen benötigen, wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an das Stadtarchiv: stadtarchiv@friedberg-hessen.de

Wie stehen die Gebühren in Friedberg im Vergleich?

Friedberg12,00 € / 6,00 €
Hessen6,00 € – 47,00 €
Deutschland (9.175 Städte)3,00 € – 80,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Sterbeurkunde beantragen“ in Friedberg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Friedberg erledigen?
Zuständig ist: Stadt Friedberg - Bürgerservice – Standesamt, Mainzer-Tor-Anlage 6, 61169 Friedberg (Hessen), Kreisstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Sterbeurkunde beantragen“ in Friedberg online?
Für Friedberg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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