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Vaterschaftsanerkennung in Fürth: Gebühren, Unterlagen & Termin

Vaterschaftsanerkennung erledigen Sie in Fürth bei: Stadt Fürth - Amtsvormundschaft und Beistandschaft (Fachdienst).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle in Fürth

Stadt Fürth - Amtsvormundschaft und Beistandschaft (Fachdienst)

Königsplatz 2, 90762 Fürth

Mo, Do 08:30-15:00 · Di, Fr 08:30-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 911 974-1511

beistandschaft@fuerth.de

Amtsgericht Fürth

Hallstraße 1, 90762 Fürth

+49 911 7438-0

poststelle@ag-fue.bayern.de

Gebühren (amtlich)

Für das Gerichtsverfahren fallen Gerichtskosten an, darunter auch Gutachterkosten. Die Gutachterkosten können mehrere tausend Euro betragen. Regelmäßig werden das Kind und bei Bedürftigkeit auch der Mann und die Mutter Verfahrenskostenhilfe erhalten können.

Benötigte Unterlagen

• Erforderliche Unterlagen Vaterschaftsanerkennung in Fürth • Gültiger Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung) der Mutter, des Vaters und des eventuell teilnehmenden Dolmetschers / der teilnehmenden Dolmetscherin • Geburtsanzeige der Klinik oder aktuelle Geburtsurkunde des Kindes bzw. bei einer vor der Geburt des Kindes gewünschten Beurkundung der Mutterpass mit dem darin eingetragenen voraussichtlichen Geburtstermin

Gut zu wissen

Die Rechtswirkungen einer Vaterschaft zu einem "nichtehelichen" Kind können erst dann geltend gemacht werden, wenn die Vaterschaft wirksam anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt worden ist. Die ganz überwiegende Zahl der Vaterschaftsfeststellungen beruht auf einer freiwilligen Anerkennung. Diese muss vor dem Jugendamt, dem Amtsgericht, dem Standesbeamten, dem Gericht des Vaterschaftsfeststellungsverfahrens oder vor einem Notar erklärt und öffentlich beurkundet werden. Im Ausland tritt an die Stelle des Notars der zuständige Konsularbeamte. Die Anerkennung darf nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung stehen. Sie ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig. Damit die Anerkennung wirksam werden kann, muss ihr die Mutter des Kindes zustimmen. Die Anerkennung bedarf ausnahmsweise auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht. Der wichtigste Fall ist die Minderjährigkeit der Mutter, deren Sorgerecht deshalb ruht. Das Kind wird hierbei vom Jugendamt als Amtsvormund vertreten (selbstverständlich bedarf die minderjährige Mutter für ihre Zustimmung ihrerseits der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, also im Regelfall der Eltern).

Häufige Fragen

Was kostet „Vaterschaftsanerkennung“ in Fürth?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für das Gerichtsverfahren fallen Gerichtskosten an, darunter auch Gutachterkosten. Die Gutachterkosten können mehrere tausend Euro betragen. Regelmäßig werden das Kind und bei Bedürftigkeit auch der Mann und die Mutter Verfahrenskostenhilfe erhalten können.
Wo kann ich „Vaterschaftsanerkennung“ in Fürth erledigen?
Zuständig ist: Stadt Fürth - Amtsvormundschaft und Beistandschaft (Fachdienst), Königsplatz 2, 90762 Fürth. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Kann die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkannt werden?
Ja. Nach § 1594 Abs. 4 BGB ist die Anerkennung schon vor der Geburt des Kindes zulässig. Das hat den Vorteil, dass der Vater nach der Anmeldung der Geburt direkt in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden kann.
Muss die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zustimmen?
Ja. Nach § 1595 Abs. 1 BGB bedarf die Anerkennung der Zustimmung der Mutter; sie erklärt ihre Zustimmung persönlich vor der Urkundsperson, eine Erklärung durch Bevollmächtigte ist ausgeschlossen (§ 1596 BGB). Sowohl die Anerkennung als auch die Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden (§ 1597 Abs. 1 BGB).
Was kostet die Vaterschaftsanerkennung?
Die Beurkundung beim Jugendamt ist gebührenfrei. Beim Standesamt, Amtsgericht oder Notar können dagegen je nach Bundesland Gebühren anfallen. Die konkreten Angaben und Termin-Links für Ihre Stadt finden Sie in der Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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