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Wohnsitz anmelden / ummelden in Ganderkesee: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz anmelden / ummelden erledigen Sie in Ganderkesee bei: Fachdienst 21 - Bürgerbüro · Ganderkesee. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Ganderkesee

Fachdienst 21 - Bürgerbüro · Ganderkesee

Mühlenstraße 2-4, 27777 Ganderkesee

04222 44-300

buergerbuero@ganderkesee.de

Gemeinde Ganderkesee - Gesellschaft, Soziales und Senioren - Bürgerbüro Ganderkesee

Mühlenstraße 2, 27777 Ganderkesee

Gebühren (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden. gebührenfrei

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben • Wohnungsgeberbestätigung • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei: • aus dem Ausland zugezogenen Personen: • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs) • betreuten Personen: • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis • Personen, die nicht selbst erscheinen können: • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Ganderkesee — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern. Allgemeine Informationen Sie sind nach Ganderkesee gezogen und möchten sich nun registrieren lassen. Das Bundesmeldegesetz sieht hierfür eine Frist von 2 Wochen ab Zuzug vor. Eine längere Überschreitung diese Frist ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Ehepartner mit Kindern müssen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht derjenigen Person, deren Wohnung Sie bezieht; dies sind in der Regel die Eltern oder ein Elternteil. Minderjährige Kinder mit mehreren Wohnungen müssen Ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern bzw. bei einem sorgeberechtigten Elternteil haben. Jugendliche ab 16 Jahre können sich ohne Zustimmung der Eltern mit alleinigem Wohnsitz anmelden. Im Falle der gemeinsamen Meldung von Familienangehörigen mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen eigenhändig das Anmeldeformular unterschreibt bzw. persönlich erscheint. Sollten nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechseln, ist die Einverständniserklärung (s.

Bearbeitungsdauer

Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

Gut zu wissen

Wenn Sie umziehen, müssen Sie der Meldebehörde ihre neue Adresse innerhalb von zwei Wochen mitteilen.

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Häufige Fragen

Was kostet „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Ganderkesee?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden. gebührenfrei
Wo kann ich „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Ganderkesee erledigen?
Zuständig ist: Fachdienst 21 - Bürgerbüro · Ganderkesee, Mühlenstraße 2-4, 27777 Ganderkesee. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Ganderkesee online?
Ja — Ganderkesee bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was passiert, wenn ich die Meldefrist verpasse?
Die verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. In der Praxis reagieren viele Ämter bei kurzer Überschreitung kulant — verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Eine Bescheinigung des Vermieters bzw. Eigentümers über Ihren Einzug (§ 19 BMG). Ohne sie kann das Amt die Anmeldung nicht abschließen — das Formular stellen viele Städte zum Download bereit.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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