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Jagdschein beantragen in Geretsried: Gebühren, Unterlagen & Termin

Jagdschein beantragen erledigen Sie in Geretsried bei: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Sachgebiet 34 - Waffen-, Jagd- und Fischereirecht — Gebühr laut amtlicher Angabe: 150,00 € / 60,00 € / 15,00 €. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Geretsried kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Sachgebiet 34 - Waffen-, Jagd- und Fischereirecht

Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz

+49 8041 505-226

waffenrecht@lra-toelz.de

Gebühren (amtlich)

Gebühren einschließlich der Jagdabgabe zur Förderung des Jagdwesens: • Dreijahresjagdschein: 150,00 EUR • Einjahresjagdschein: 60,00 EUR • Tagesjagdschein: 15,00 EUR • Jugendjagdschein: 37,50 EUR • Falknerdreijahresjagdschein: 40,00 EUR • Falknereinjahresjagdschein: 15,00 EUR • Falknertagesjagdschein: 7,50 EUR

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Benötigte Unterlagen

• Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original • Lichtbild • Schriftlicher Nachweis des Versicherers über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung Aus dem Nachweis müssen sich Gültigkeitsdauer der Bestätigung sowie die gesetzlich vorgesehenen Deckungssummen (500.000 EUR für Personenschäden und 50.000 EUR für Sachschäden) ergeben.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Geretsried — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Zuverlässigkeit und Eignung Ein Jagdschein/Falknerjagdschein ist insbesondere dann zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzt. Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist grundsätzlich davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht. Informationen zur Jägerprüfung finden Sie unter "Verwandte Themen" unter "Jägerprüfung; Anmeldung". Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheins davon abhängig, dass der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat. Ausreichend ist neben der Falknerprüfung eine eingeschränkte Jägerprüfung, d. h. ohne Schießprüfung. Informationen zur Jägerprüfung finden Sie unter "Verwandte Themen" unter "Jägerprüfung; Anmeldung". Jagdhaftpflichtversicherung Die Erteilung des Jagdscheins/Falknerjagdscheins ist von dem Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung abhängig. Der Bewerber hat hierzu eine schriftliche Bestätigung des Versicherers vorzulegen, aus der sich ergibt, dass bei dem genannten Versicherer für den zu bezeichnenden Versicherungsnehmer eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht, die den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Deckungssumme) entspricht. Weiter müssen Vertragsbeginn und -dauer bzw. die Gütigkeitsdauer der Bestätigung angegeben sein. Die Gültigkeitsdauer muss den beantragten Tages-, Einjahres- oder Dreijahresjagdschein vollständig umfassen.

So läuft es ab

Sie müssen den Jagdschein und Falknerjagdschein bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (der Kreisverwaltungsbehörde) beantragen. Informationen für Jägerinnen und Jäger zur Jagdscheinverlängerung: Sollte Ihr Jagdschein im kommenden Jagdjahr (01.04.) zur Verlängerung anstehen, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen: • Jagdschein im Original • Ausgefüllten und unterschriebenen Antrag • Versicherungsnachweis über beantragten Zeitraum (1 oder 3 Jahre) • ggf. Passbild (wenn Jagdschein voll) Bitte reichen Sie die Unterlagen frühestens ab Februar an nachfolgender Adresse ein: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen -Untere Jagdbehörde – Prof.-Max-Lange-Platz 1 83646 Bad Tölz Informationen zur erstmaligen Jagdscheinbeantragung: Sollten Sie die Jägerprüfung bestanden haben und erstmalig einen Jagdschein beantragen wollen, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen: • Jäger-Prüfungszeugnis im Original • ausgefüllten und unterschrieben Antrag • Passbild • Versicherungsnachweis über beantragten Zeitraum (1 oder 3 Jahre) Bei der erstmaligen Erteilung des Jagdscheins ist zwingend ein persönlicher Termin zu vereinbaren! Den Antrag finden Sie ONLINE oder zum Ausdrucken: • Jagdschein ONLINE beantragen • Antrag Jagdschein  (zum Ausdrucken) Bitte beachten Sie, dass bei einer Online-Beantragung ohne  BayernID /Personalausweis, ein Termin zur Abholung des Jagdscheins im Landratsamt notwendig ist, da eine Unterschrift in diesem Fall nachgeholt werden muss.

Gut zu wissen

Der Jagdschein und der Falknerjagdschein sind Urkunden mit der der Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. Sie werden von der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (der Kreisverwaltungsbehörde) als Ein-, Dreijahres- oder Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt. Viele Kreisverwaltungsbehörden bieten ein entsprechendes Antragsformular auch im Internet an. Den Jagdschein kann lösen wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. • Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Der Antrag auf Erteilung eines Jugendjagdscheins bedarf der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. • Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfalknerjagdschein erteilt werden; sie dürfen die Beizjagd aber nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ausüben. Auskünfte zur Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen oder Falknerjagdscheinen erteilen die zuständigen unteren Jagdbehörden. Wir bitten Sie, vorrangig die oben bereitgestellten Online-Dienste zu nutzen. Über die angegebenen Schaltflächen können Sie Kontakt mit der zuständigen Stelle aufnehmen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheins zu stellen. Den "Antrag Jagdschein" finden Sie im Bereich Formulare. Beachten Sie bitte die Hinweise zum Verfahrensablauf . Suchnummer 34JS

Wie stehen die Gebühren in Geretsried im Vergleich?

Geretsried150,00 € / 60,00 € / 15,00 € / 37,50 €
Bayern7,50 € – 150,00 €
Deutschland (7.481 Städte)7,50 € – 350,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Jagdschein beantragen“ in Geretsried?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Gebühren einschließlich der Jagdabgabe zur Förderung des Jagdwesens: • Dreijahresjagdschein: 150,00 EUR • Einjahresjagdschein: 60,00 EUR • Tagesjagdschein: 15,00 EUR • Jugendjagdschein: 37,50 EUR • Falknerdreijahresjagdschein: 40,00 EUR • … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Jagdschein beantragen“ in Geretsried erledigen?
Zuständig ist: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Sachgebiet 34 - Waffen-, Jagd- und Fischereirecht, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Jagdschein beantragen“ in Geretsried online?
Ja — Geretsried bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht?
Ja. Nach § 17 Bundesjagdgesetz muss der Jagdschein versagt werden, wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Das Gesetz nennt Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden.
Brauche ich eine Jägerprüfung?
Ja. Die erste Erteilung eines Jagdscheins setzt nach § 15 Bundesjagdgesetz eine im Geltungsbereich des Gesetzes bestandene Jägerprüfung voraus. Sie soll aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung bestehen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch andere Prüfungsteile nicht ausgleichbar.
Welche Arten von Jagdscheinen gibt es?
Das Bundesjagdgesetz kennt den Jahresjagdschein, der für höchstens drei Jagdjahre erteilt wird, und den Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Daneben gibt es den Jugendjagdschein für 16- und 17-Jährige, der die Jagd nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson erlaubt, sowie den Falknerjagdschein, für den zusätzlich eine Falknerprüfung nötig ist. Welche Nachweise die Behörde jeweils verlangt, sehen Sie auf der Seite Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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