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Wohngeld beantragen in Goch: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohngeld beantragen erledigen Sie in Goch bei: Sozialwesen · Goch. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Goch

Sozialwesen · Goch

Markt 15, 47574 Goch

Benötigte Unterlagen

Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende Unterlagen beifügen: • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.), Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind: • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %, • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder, • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %. Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab: • Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen? • Wie hoch ist Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum? • Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen? Gesamteinkommen Das Gesamteinkommen ergibt sich aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Beträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden. Die Einkommensermittlung ergibt sich aus den steuerpflichtigen Einkünften, ergänzt um steuerfreie Einnahmen. Davon abzuziehen sind jeweils 10 Prozent, wenn im Bewilligungszeitraum • Steuern vom Einkommen • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden. Werden alle 3 aufgeführten Zahlungen geleistet, beträgt der Abzugsbetrag 30 Prozent. Miethöhe/monatliche Belastung bei Eigentum Die Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Nutzung des Wohnraums aufgrund eines Mietvertrages. Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums. Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die Bruttokaltmiete. Weiterhin wird ein pauschaler Betrag als Heizkosten-Entlastungsbetrag zusätzlich zum errechneten Wohngeld aus der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung gezahlt. Dieser erfolgt gestaffelt nach Haushaltsgröße.

So läuft es ab

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag. Sie selbst als wohngeldberechtigte Person müssen den Antrag stellen. Nach Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Kosten wird Ihnen bei berechtigtem Anspruch das Wohngeld bewilligt. Die Bewilligung und die Höhe der Zahlung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Gut zu wissen

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich. Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Bürgergeld erhalten, unterstützt werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt. Sie können Wohngeld als Mieter (sogenannter Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbst genutzten Wohnraum (sogenannter Lastenzuschuss) erhalten. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie hoch Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum ist.

Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?

Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Goch erledigen?
Zuständig ist: Sozialwesen · Goch, Markt 15, 47574 Goch. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohngeld beantragen“ in Goch online?
Für Goch ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt — nicht rückwirkend. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, auch wenn noch Unterlagen fehlen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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