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BAföG beantragen in Göttingen: Gebühren, Unterlagen & Termin

BAföG beantragen erledigen Sie in Göttingen bei: Amt für Ausbildungsförderung (Studierendenwerk bzw. Kreis/Stadt). Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Kosten & Leistungshöhe (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an.

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Benötigte Unterlagen

• Einkommensnachweise (für den Auszubildenden für den Bewilligungszeitraum, für die Eltern insb. Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr) • außerdem diverse jeweils notwendige weitere Unterlagen Wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist: • Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung / Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahresbetrag • ggf. werden weitere Unterlagen benötigt Der Antrag muss bei der zuständigen Stelle schriftlich gestellt werden. Dies kann auch erst einmal formlos erfolgen. Für die zur Feststellung des Anspruchs erforderlichen Angaben müssen aber bundeseinheitliche Formblätter verwendet werden. Die Formblätter werden von den Ämtern für Ausbildungsförderung bereitgehalten und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor. Antragsvordrucke sind bei den oben genannten Ansprechpartnern und an der Info der Kreisverwaltung erhältlich.

Voraussetzungen

Schülerinnen und Schüler, die einen entsprechenden Bedarf nachweisen können, erhalten ab Beginn der Ausbildung, jedoch nicht für Zeiten vor Antragstellung, eine Förderung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird. Förderungsfähig sind Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen (ab Klasse 10) und Kollegs. Die Förderung für den Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden und noch einigen anderen Schulen setzt dabei voraus, dass die/der Auszubildende nicht bei den Eltern wohnt und die auswärtige Unterbringung auch erforderlich ist, insbesondere da die besuchte (oder eine andere vergleichbare) Schule von der Wohnung der Eltern aus nicht erreichbar ist. Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit vom Einkommen und Vermögen der Schülerin/des Schülers und - da die Förderung grundsätzlich familienabhängig erfolgt - vom Einkommen der Eltern und der Ehegattin/des Ehegatten oder der eingetragenen Lebenspartnerin/des eingetragenen Lebenspartners ab. Soweit im Gesetz festgelegte Freibeträge überstiegen werden, wird dies auf den jeweiligen Bedarfssatz angerechnet und verringert den Förderungsbetrag entsprechend. Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet (der sog. Bedarf). Als monatlicher Bedarf sind im BAföG Pauschalbeträge vorgesehen, deren Höhe abhängig ist von der Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts wohnend). Für Auszubildende mit Kindern unter 14 Jahren wird ggf. ein Kinderbetreuungszuschlag gewährt. Eine exakte Aussage darüber, ob eine Förderung nach dem BAföG zu erwarten ist und ggf. wie viel, kann nur nach einer sorgfältigen Prüfung aller individuellen Voraussetzungen durch die zuständige Stelle erfolgen. Schülerinnen und Schüler mit Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Ausbildung haben keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen.

So läuft es ab

Der Antrag kann von der Schülerin/dem Schüler mit Vollendung des 15. Lebensjahres selbst oder von den gesetzlichen Vertretern gestellt werden. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung. Bei einem positiven Bescheid werden die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen. Über Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird in der Regel für ein Schuljahr entschieden. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Den genauen Bewilligungszeitraum für Ihre Förderung entnehmen Sie dem Bescheid.

Gut zu wissen

BAföG für einen Schulbesuch beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „BAföG beantragen“ in Göttingen erledigen?
Zuständig ist in der Regel: Amt für Ausbildungsförderung (Studierendenwerk bzw. Kreis/Stadt). Die Standorte in Göttingen finden Sie auf der Behörden-Übersicht der Stadt.
Geht „BAföG beantragen“ in Göttingen online?
Für Göttingen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Ab wann wird BAföG gezahlt?
Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird — frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats (§ 15 Abs. 1 BAföG). Für Monate vor der Antragstellung gibt es rückwirkend kein Geld. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich.
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung als Zuschuss geleistet (§ 17 Abs. 1 BAföG). Beim Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen wird der monatliche Förderungsbetrag jedoch zur Hälfte als Darlehen geleistet (§ 17 Abs. 2 BAföG). Schüler-BAföG muss dagegen in der Regel nicht zurückgezahlt werden.
Kann ich BAföG online beantragen?
Ja. Über den Online-Antragsassistenten 'BAföG Digital' (bafoeg-digital.de) stellen Sie den Antrag vollständig digital; alternativ sind Post, Fax oder E-Mail mit ausgefüllten Formblättern möglich. Zuständig bleibt das Amt für Ausbildungsförderung — für Studierende in der Regel beim Studierendenwerk der Hochschule, für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich am Wohnsitz der Eltern (§ 45 BAföG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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