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Gewerbe ummelden in Gotha: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe ummelden erledigen Sie in Gotha bei: Stadtverwaltung Gotha - Abt. Straßenverkehr/ Gewerbe. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Thüringen.

Zuständige Stelle in Gotha

Stadtverwaltung Gotha - Abt. Straßenverkehr/ Gewerbe

Ekhofplatz 24, 99867 Gotha

Mo, Fr 09:00-12:00 · Di 13:00-16:00 · Do 13:00-18:00,09:00-12:00 · Mi closed (lt. OpenStreetMap)

+49 3621 222-715

gewerbe@gotha.de

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Voraussetzungen

Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden wollen, muss das bei den folgenden Behörden erfolgen: • bei dem zuständigen Gewerbeamt durch Ausfüllung des vorgeschriebenen Formulars, • beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muss schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen), • beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form, • bei der zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten, • bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung), • bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und evtl. auch • bei der Handwerkskammer. Die Gewerbeummeldung wird automatisch durch die Anzeige beim Gewerbeamt erledigt.

Gut zu wissen

Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden möchten, dann müssen Sie dies den zuständigen Behörden mitteilen.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Gewerbe ummelden“ in Gotha erledigen?
Zuständig ist: Stadtverwaltung Gotha - Abt. Straßenverkehr/ Gewerbe, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gewerbe ummelden“ in Gotha online?
Für Gotha ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wann muss ich mein Gewerbe ummelden?
Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie den Betrieb innerhalb derselben Gemeinde an einen neuen Standort verlegen oder wenn Sie den Gegenstand des Gewerbes wechseln bzw. auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind (§ 14 Abs. 1 GewO). Auch eine Änderung Ihres Namens als Gewerbetreibender zeigen Sie dem Gewerbeamt an.
Was gilt, wenn ich mit dem Gewerbe in eine andere Stadt ziehe?
Bei einer Verlegung in eine andere Gemeinde genügt keine Ummeldung: Sie melden das Gewerbe am neuen Standort an. Die damit verbundene Aufgabe am bisherigen Standort zeigen Sie nach § 14 Abs. 1 GewO ausschließlich gegenüber der Behörde an, die am neuen Standort für die Gewerbeanmeldung zuständig ist; diese übermittelt die Daten unverzüglich an die bisher zuständige Behörde.
Bis wann muss die Gewerbeummeldung erfolgen?
Nach § 14 Abs. 1 GewO ist die Änderung der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen — also zum Zeitpunkt der Verlegung bzw. der Tätigkeitsänderung. Viele Städte bieten dafür Online-Dienste an; die Links finden Sie in der Städte-Tabelle.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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