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Jagdschein beantragen in Greifswald: Gebühren, Unterlagen & Termin

Jagdschein beantragen erledigen Sie in Greifswald bei: Ordnungsamt - 32.4 SG Jagd und Waffen · Anklam, Hansestadt.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Mecklenburg-Vorpommern.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Greifswald kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Ordnungsamt - 32.4 SG Jagd und Waffen · Anklam, Hansestadt

Jahnstraße 1, 17389 Anklam, Hansestadt

03834 8760-0

x-waffe@kreis-vg.de

Gebühren (amtlich)

Die Kosten für die Erteilung des Jagdscheins für Ausländer setzen sich zusammen aus den Jagdscheingebühren gemäß Jagdgebührenverordnung M-V und der Jagdabgabe gemäß Jagdabgabeverordnung M-V. Amtshandlungen nach dem Bundesjagdgesetz und dem Landesjagdgesetz M-V • Erteilung eines Jahresjagdscheins: EUR 70,00 • Erteilung von Tagesjagdscheinen: EUR 20,00 • Als Jagdabgabe nach § 16 Abs. 2 und 3 des Landesjagdgesetzes zahlt der Erwerber des a) Jagd- einschließlich des Ausländerjagdscheins jährlich EUR 25,50 b) Tages- einschließlich des Ausländertagesjagdscheins EUR 13,00

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Benötigte Unterlagen

Für Erteilung eines Jagdscheins für Ausländer werden folgende Unterlagen benötigt: • Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Heimatland • gültiger sowie aktueller Jagdschein des Heimatlandes • Lichtbild • Nachweis über eine ausreichende und in Deutschland gültige Jagdhaftpflichtversicherung über die beantragte Laufzeit: Mindestdeckungssumme EUR 50.000 bei Sachschäden, EUR 500.000 bei Personenschäden und das Prüfungsdiplom Die Unterlagen sind als beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Weiterführende Informationen finden sich auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte.

So läuft es ab

Nach der Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde erfolgt die Zuverlässigkeitsprüfung gem. § 17 BJagdG i. V. m. § 5 und 6 Waffengesetz. Nach ca. 3 bis 4 Wochen liegt die Auskunft der zuständigen Behörden vor. Ist die Zuverlässigkeit gegeben, kann unter Vorlage einer gültigen Haftpflichtversicherung der Jagdschein gelöst werden.

Bearbeitungsdauer

ca. 4 Wochen, abhängig vom Umfang des Antrags und der Zuarbeit weiterer Behörden im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung

Gut zu wissen

Wer die Jagd in der Bundesrepublik Deutschland ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Die Erteilung eines Jagdscheins erfolgt bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde auf Antrag. Es besteht entsprechend der Gültigkeit der Jagdhaftpflichtversicherung die Möglichkeit, folgende Jagdscheine zu lösen: • Jahresjagdschein • Tagesjagdschein für vierzehn (14) aufeinanderfolgende Tage.

Häufige Fragen

Was kostet „Jagdschein beantragen“ in Greifswald?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Kosten für die Erteilung des Jagdscheins für Ausländer setzen sich zusammen aus den Jagdscheingebühren gemäß Jagdgebührenverordnung M-V und der Jagdabgabe gemäß Jagdabgabeverordnung M-V. Amtshandlungen nach dem Bundesjagdgesetz und dem Landesjagdgesetz … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Jagdschein beantragen“ in Greifswald erledigen?
Zuständig ist: Ordnungsamt - 32.4 SG Jagd und Waffen · Anklam, Hansestadt, Jahnstraße 1, 17389 Anklam, Hansestadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht?
Ja. Nach § 17 Bundesjagdgesetz muss der Jagdschein versagt werden, wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Das Gesetz nennt Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden.
Brauche ich eine Jägerprüfung?
Ja. Die erste Erteilung eines Jagdscheins setzt nach § 15 Bundesjagdgesetz eine im Geltungsbereich des Gesetzes bestandene Jägerprüfung voraus. Sie soll aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung bestehen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch andere Prüfungsteile nicht ausgleichbar.
Welche Arten von Jagdscheinen gibt es?
Das Bundesjagdgesetz kennt den Jahresjagdschein, der für höchstens drei Jagdjahre erteilt wird, und den Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Daneben gibt es den Jugendjagdschein für 16- und 17-Jährige, der die Jagd nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson erlaubt, sowie den Falknerjagdschein, für den zusätzlich eine Falknerprüfung nötig ist. Welche Nachweise die Behörde jeweils verlangt, sehen Sie auf der Seite Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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