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Reisepass beantragen in Greiz: Gebühren, Unterlagen & Termin

Reisepass beantragen erledigen Sie in Greiz bei: Amt 5 - Rechts- und Ordnungsamt - Einwohnermeldeamt · Greiz — Gebühr: 37,50 € (unter 24) / 70,00 € (ab 24), Zuschläge z. B. Express +32 € — bundesweit einheitlich (§ 27 PassV).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Thüringen.

Zuständige Stelle in Greiz

Amt 5 - Rechts- und Ordnungsamt - Einwohnermeldeamt · Greiz

Marienstraße 2, 07973 Greiz

Mo 09:00-12:00 · Di 09:00-12:00,14:00-16:00 · Do 09:00-12:00,14:00-18:00 · Fr 09:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

03661 703-330

ewo@greiz.de

Gebühren (amtlich)

Reisepass (32 Seiten) Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind: • für einen Reisepass: 37,50 Euro • für einen Reisepass im Expressverfahren: 69,50 Euro Ab dem 24. Lebensjahr: • für einen Reisepass: 70,00 Euro • für einen Reisepass im Expressverfahren: 102,00 Euro Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von 22,00 Euro zahlen. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird. Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, zum Beispiel bei Passverlust beantragen, müssen Sie 31,00 Euro Zuschlag bezahlen.

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen: • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass) • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild) • Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Daher kann ein Lichtbild nicht mehr vom Bürger selbst mitgebracht werden. • gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass (wenn Sie einen besitzen, auch wenn dieser ungültig ist) • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde • bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, gegebenenfalls die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind: • Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne des Grundgesetzes • Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Sie beziehungsweise Ihren gesetzlichen Vertreter (zum Beispiel bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt, in der Regel allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält) oder Betreuer • Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig • Zur Prüfung der Identität muss der Passbewerber (also auch der Minderjährige) grundsätzlich persönlich bei der Passbehörde erscheinen. Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses: • Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen. • Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen.

So läuft es ab

• Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen. • Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). • Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.

Gut zu wissen

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Ein- und Ausreise einen Reisepass. Diesen müssen Sie mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, sodass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist. Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist. Hinweise: • Seit 1. November 2007 werden (ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr) zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen. • Seit 1. November 2010 werden Ordens- und Künstlernamen wieder in den Reisepass aufgenommen. • Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird. • Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren (siehe auch unter "Bearbeitungsdauer") nicht (mehr) möglich ist. • Seit 01.03.2017 wird der Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen und Materialien ausgestellt. ---- Vorläufiger Reisepass: In Eilfällen kann zugleich mit dem (endgültigen) Reisepass ein vorläufiger Reisepass beantragt …

Wie stehen die Gebühren in Greiz im Vergleich?

Greiz37,50 € / 69,50 € / 70,00 € / 102,00 €
Thüringen22,00 € – 124,00 €
Deutschland (10.078 Städte)1,50 € – 124,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Ausweis-Gebühren-Rechner: Was kostet Ihr Fall?

Welches Dokument beantragen Sie?

Alter bei Antragstellung:

Extras:

Ihre Gebühr

46,00 €

PositionRechtsgrundlageBetrag
Personalausweis (ab 24 Jahre)§ 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV46,00 €

Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).

Häufige Fragen

Was kostet „Reisepass beantragen“ in Greiz?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Reisepass (32 Seiten) Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind: • für einen Reisepass: 37,50 Euro • für einen Reisepass im Expressverfahren: 69,50 Euro Ab dem 24. Lebensjahr: • für einen Reisepass: 70,00 Euro • für einen Reisepass im Expressverfahren: 102,00 Euro Sie … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Reisepass beantragen“ in Greiz erledigen?
Zuständig ist: Amt 5 - Rechts- und Ordnungsamt - Einwohnermeldeamt · Greiz, Marienstraße 2, 07973 Greiz. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Brauche ich für jedes Kind einen eigenen Reisepass?
Ja. Seit 2012 benötigt jedes Kind ein eigenes Reisedokument; ein Eintrag im Pass der Eltern ist nicht mehr möglich.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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