Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Jagdschein beantragen in Hagen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Jagdschein beantragen erledigen Sie in Hagen bei: Stadt Hagen - Umweltamt — Gebühr laut amtlicher Angabe: 45,00 € / 60,00 € / 75,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Hagen

Stadt Hagen - Umweltamt

Rathausstraße 11, 58095 Hagen, Stadt der FernUniversität

Gebühren (amtlich)

Gebühren, nach Änderung der Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) vom 28.02.2025: • für 1 Jahr = 45,00 Euro, • für 2 Jahre = 60,00 Euro und • für 3 Jahre = 75,00 Euro; für Tagesscheine 20,00 Euro. • (Weitere Gebühren sind bitte ggfs. nachzufragen).

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

So läuft es ab

Es ist zuerst ein Antrag auf Erteilung/Verlängerung zu stellen(Bei Neuanträgen bitte das Prüfungszeugnis beifügen). Der berechtigt die Untere Jagdbehörde (UJB), eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 17 Bundesjagdgesetz (BJG) über die Waffenbehörde einzuleiten. Die Abwicklung erfolgt postalisch.Nach erfolgter Zuverlässigkeitsüberprüfung werden Sie per Mail (bevorzugt) oder telefonisch benachrichtigt, dass ein Termin zur Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines erfolgen kann.Dann erst sind der Jagdschein und der Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung beizubringen.

Gut zu wissen

Jagdschein erstmalig beantragen

Wie stehen die Gebühren in Hagen im Vergleich?

Hagen45,00 € / 60,00 € / 75,00 € / 20,00 €
Nordrhein-Westfalen20,00 € – 75,00 €
Deutschland (7.481 Städte)7,50 € – 350,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Jagdschein beantragen“ in Hagen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Gebühren, nach Änderung der Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) vom 28.02.2025: • für 1 Jahr = 45,00 Euro, • für 2 Jahre = 60,00 Euro und • für 3 Jahre = 75,00 Euro; für Tagesscheine 20,00 Euro. • (Weitere Gebühren sind bitte ggfs. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Jagdschein beantragen“ in Hagen erledigen?
Zuständig ist: Stadt Hagen - Umweltamt, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, Stadt der FernUniversität. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Jagdschein beantragen“ in Hagen online?
Für Hagen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht?
Ja. Nach § 17 Bundesjagdgesetz muss der Jagdschein versagt werden, wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Das Gesetz nennt Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden.
Brauche ich eine Jägerprüfung?
Ja. Die erste Erteilung eines Jagdscheins setzt nach § 15 Bundesjagdgesetz eine im Geltungsbereich des Gesetzes bestandene Jägerprüfung voraus. Sie soll aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung bestehen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch andere Prüfungsteile nicht ausgleichbar.
Welche Arten von Jagdscheinen gibt es?
Das Bundesjagdgesetz kennt den Jahresjagdschein, der für höchstens drei Jagdjahre erteilt wird, und den Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Daneben gibt es den Jugendjagdschein für 16- und 17-Jährige, der die Jagd nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson erlaubt, sowie den Falknerjagdschein, für den zusätzlich eine Falknerprüfung nötig ist. Welche Nachweise die Behörde jeweils verlangt, sehen Sie auf der Seite Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns