Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Jagdschein beantragen in Halberstadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Jagdschein beantragen erledigen Sie in Halberstadt bei: Landkreis Harz - Ordnungsamt · Halberstadt.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle in Halberstadt

Landkreis Harz - Ordnungsamt · Halberstadt

Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt

03941 5970-4509

Landkreis Harz - Ordnungsamt - Sachgebiet Waffen/Jagd/Fischerei · Halberstadt

Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt

Gebühren (amtlich)

Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Jagdbehörde.

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

• Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung) • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung) • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

Voraussetzungen

Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben. Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein.

Häufige Fragen

Was kostet „Jagdschein beantragen“ in Halberstadt?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Jagdbehörde.
Wo kann ich „Jagdschein beantragen“ in Halberstadt erledigen?
Zuständig ist: Landkreis Harz - Ordnungsamt · Halberstadt, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht?
Ja. Nach § 17 Bundesjagdgesetz muss der Jagdschein versagt werden, wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Das Gesetz nennt Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden.
Brauche ich eine Jägerprüfung?
Ja. Die erste Erteilung eines Jagdscheins setzt nach § 15 Bundesjagdgesetz eine im Geltungsbereich des Gesetzes bestandene Jägerprüfung voraus. Sie soll aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung bestehen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch andere Prüfungsteile nicht ausgleichbar.
Welche Arten von Jagdscheinen gibt es?
Das Bundesjagdgesetz kennt den Jahresjagdschein, der für höchstens drei Jagdjahre erteilt wird, und den Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Daneben gibt es den Jugendjagdschein für 16- und 17-Jährige, der die Jagd nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson erlaubt, sowie den Falknerjagdschein, für den zusätzlich eine Falknerprüfung nötig ist. Welche Nachweise die Behörde jeweils verlangt, sehen Sie auf der Seite Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns