Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Jagdschein beantragen in Halle (Saale): Gebühren, Unterlagen & Termin

Jagdschein beantragen erledigen Sie in Halle (Saale) bei: Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten · Halle (Saale).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle in Halle (Saale)

Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten · Halle (Saale)

Neustädter Passage 18, 06122 Halle (Saale)

+49 345 2211232

Gebühren (amtlich)

Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Jagdbehörde. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Einzelfall. Auf Nachfrage wird entsprechende Auskunft erteilt. Die Gebühr ist bei Abgabe des Antrages per ec-Karte zu zahlen (keine Barzahlung möglich).

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

• Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung) • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung) • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung Folgende Angaben / Dokumente werden benötigt: • Personalausweis oder Reisepass • Vollmacht • Nachweise über bestandene Jägerprüfung • Haftpflichtversicherung

Voraussetzungen

Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben. Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein. Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.

So läuft es ab

Die Antragsstellung kann persönlich, per Formular, aber auch formlos oder durch Dritte, mit Vollmacht, im Einzelfall, erfolgen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel wird der Antrag sofort bearbeitet.

Häufige Fragen

Was kostet „Jagdschein beantragen“ in Halle (Saale)?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Jagdbehörde. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Einzelfall. Auf Nachfrage wird entsprechende Auskunft erteilt. Die Gebühr ist bei Abgabe … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Jagdschein beantragen“ in Halle (Saale) erledigen?
Zuständig ist: Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten · Halle (Saale), Neustädter Passage 18, 06122 Halle (Saale). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht?
Ja. Nach § 17 Bundesjagdgesetz muss der Jagdschein versagt werden, wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Das Gesetz nennt Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden.
Brauche ich eine Jägerprüfung?
Ja. Die erste Erteilung eines Jagdscheins setzt nach § 15 Bundesjagdgesetz eine im Geltungsbereich des Gesetzes bestandene Jägerprüfung voraus. Sie soll aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung bestehen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch andere Prüfungsteile nicht ausgleichbar.
Welche Arten von Jagdscheinen gibt es?
Das Bundesjagdgesetz kennt den Jahresjagdschein, der für höchstens drei Jagdjahre erteilt wird, und den Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Daneben gibt es den Jugendjagdschein für 16- und 17-Jährige, der die Jagd nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson erlaubt, sowie den Falknerjagdschein, für den zusätzlich eine Falknerprüfung nötig ist. Welche Nachweise die Behörde jeweils verlangt, sehen Sie auf der Seite Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns