Untersuchungsberechtigungsschein in Halle (Saale): Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen-Anhalt.
Zuständige Stelle in Halle (Saale)
Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1 · Halle (Saale)
Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale)
Mo 08:00-16:00 · Di, Do 08:00-19:00 · Mi 08:00-12:00 · Fr 09:00-15:00 · Sa 09:00-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
+49 345 2214619
einwohnerwesen@halle.de
Team Bürgerservicestelle Am Reileck (hier nur Kartenzahlung möglich) · Halle (Saale)
Reilstraße 132, 06114 Halle (Saale)
+49 345 2214619
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Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6 · Halle (Saale)
Am Stadion 6, 06122 Halle (Saale)
+49 345 2214619
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Wenn Sie zwischen 15 und 17 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten, zum Beispiel eine Ausbildung, müssen Sie eine ärztliche Erstuntersuchung machen. Bei der Untersuchung stellt eine Ärztin oder ein Arzt Ihrer Wahl fest, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind. Die Erstuntersuchung soll verhindern, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Erstuntersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen. Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit, arbeiten, also für maximal 2 Monate. Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schulpraktikum. Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden. Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Untersuchung nach dem Jugensarbeitsschutzgesetz erforderlich.
Voraussetzungen
Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt und wollen in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.
So läuft es ab
Für Fragen und Anliegen zur Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung) stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerservicestellen gern zur Verfügung. Weitere Informationen sind telefonisch unter 0345/221-0 bzw. 115 (ohne Vorwahlnummer aus dem Stadtgebiet von Halle (Saale)) erhältlich. Für die Beantragung benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 oder 0345-2210 vereinbaren können. Über den o. g. Link ("online") können Sie eine der beiden Bürgerservicestellen "Bürgerservice Am Marktplatz 1" oder "Bürgerservice Am Stadion 6" auswählen, in der Sie einen Termin vereinbaren wollen. Als Art der Dienstleistung klicken Sie dann auf "Kurze Anliegen - Bürgerservice".
Bearbeitungsdauer
• Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate
Gut zu wissen
Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Häufige Fragen
Wo kann ich „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Halle (Saale) erledigen?
Wer braucht die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz?
Ist die Erstuntersuchung mit dem Untersuchungsberechtigungsschein kostenlos?
Wo bekomme ich den Untersuchungsberechtigungsschein?
Weitere Behördengänge in Halle (Saale):
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Untersuchungsberechtigungsschein (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.