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Wohnsitz abmelden in Haltern am See: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Haltern am See bei: Bürgerbüro · Haltern am See — Gebühr laut amtlicher Angabe: 10,80 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Haltern am See

Bürgerbüro · Haltern am See

Dr.-Conrads-Straße 1, 45721 Haltern am See

02364 933 180

buergerbuero@haltern.de

Gebühren (amtlich)

keine • keine (10,80 € für die Änderung des Kfz-Scheins)

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung. Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen. • Zuzug mit Haupt- oder Nebenwohnsitz nach Haltern am See • Umzug innerhalb der Gemeinde • Wegzug aus der Gemeinde ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung

So läuft es ab

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und • legen Sie die Ausweisdokumente vor. Schriftlich: • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich, • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

Gut zu wissen

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Wer eine neue Wohnung in Haltern am See bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anzumelden. Die Anmeldung ist erst möglich, sobald die Wohnung oder das Haus bezogen ist. Erfolgt der Umzug innerhalb des Kreises Recklinghausen kann zusätzlich auch die Anschrift im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) gebührenpflichtig aktualisiert werden. Die Abmeldung ist nur dann erforderlich, wenn dieser in das Ausland verlegt wird und keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem Auszug vorgenommen werden. Bei einem Wegzug in eine andere Stadt in Deutschland muss dort lediglich der neue Wohnsitz angemeldet werden. Die Abmeldung in Haltern erfolgt daraufhin automatisch. Ausnahmen: • Wer bereits eine Meldeanschrift in Deutschland besitzt und eine weitere Wohnung bezieht, muss eine Nebenwohnung anmelden, wenn der Aufenthalt einen Zeitraum von sechs Moanten überschreitet. • Keine Meldepflicht besteht bei einer vorübergehenden Unterbringung in Einrichtungen zur Pflege, Betreuung oder Heimerziehung • Wer aus dem Ausland zuzieht, muss sich nach drei Monaten anmelden. Ab sofort kann die An- bzw.

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Häufige Fragen

Was kostet „Wohnsitz abmelden“ in Haltern am See?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): keine • keine (10,80 € für die Änderung des Kfz-Scheins)
Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Haltern am See erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Haltern am See, Dr.-Conrads-Straße 1, 45721 Haltern am See. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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