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Kinderzuschlag beantragen in Harsewinkel: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kinderzuschlag beantragen erledigen Sie in Harsewinkel bei: Jobcenter: Bildung und Teilhabe (BuT) (5.4.7) · Gütersloh. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Harsewinkel kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Jobcenter: Bildung und Teilhabe (BuT) (5.4.7) · Gütersloh

Auf dem Stempel 5, 33334 Gütersloh

05241 85-4469

but@kreis-guetersloh.de

Benötigte Unterlagen

Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung für verschiedene Aktivitäten erhalten. Die Förderung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden bei Bezug von bestimmten Sozialleistungen bewilligt. Der Kinderzuschlag zählt zu diesen Sozialleistungen. Wenn Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, können Sie finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche: Bis maximal zum 18. Lebensjahr: • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich 15,00 EUR gefördert. Bis maximal zum 25. Lebensjahr: • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen. • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen. • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird jährlich mit zwei pauschalen Beträgen jeweils zum Schulbeginn gefördert. Die Höhe des Betrages unterscheidet sich zwischen dem 1. und 2. Schulhalbjahr. • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen. • Für ergänzende angemessene außerschulische Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen. • Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. Kosten werden in tatsächlicher Höhe erstattet. Welche Leistungen gibt es für mein Kind? Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft: Es gibt viele tolle Angebote für Kinder und Jugendliche außerhalb der Schule. Diese Angebote im sozialen und kulturellen Bereich (Teilhabe) werden mit einem monatlichen Betrag von bis zu 15 € (180,00 € im Jahr) unterstützt.

Voraussetzungen

• Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren, die Kinderzuschlag erhalten. • Die anspruchsberechtigte Person besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule, eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege • Im Einzelfall können Sie auch ohne Bezug von Kinderzuschlag einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben. Das ist möglich, wenn Sie Ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder dem Einkommen oder Vermögen Ihrer Familie decken können. Ihr zuständiges Jobcenter oder Sozialamt prüft den Anspruch. • Altersobergrenze für Teilhabeleistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit in der Gemeinschaft: 18 Jahre Wer kann Leistungen bekommen? Alle Kinder in Ihrem Haushalt können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen: • Grundsicherung, • Kinderzuschlag, • Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), • Wohngeld oder • Asylbewerberleistungen Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Aber auch Kitakinder oder Kinder in der Tagespflege. Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

So läuft es ab

Sie haben noch keine Bildungskarte für Ihr Kind und beziehen Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen? Dann stellen Sie bitte über unser Onlineangebot einen Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Sie haben noch keine Bildungskarte für Ihr Kind und bekommen Leistungen vom Jobcenter? Teilen Sie uns kurz mit, dass Sie die Bildungskarte für Ihr Kind benötigen. Dazu genügt eine kurze Information über die Jobcenter App, das Onlineangebot oder per E-Mail an but@kreis-guetersloh.de.

Gut zu wissen

Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Bezug von Kinderzuschlag beantragen

Kindergeld-Auszahlungstermine: Wann kommt das Geld?

Letzte Ziffer Ihrer Kindergeldnummer wählen (z. B. 115FK1547209 → 9):

Quelle: offizielle Auszahlungstermine der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit), Stand 08.07.2026. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes mit Auszahlung über den Arbeitgeber können abweichende Termine gelten (meist mit den Bezügen).

Häufige Fragen

Wo kann ich „Kinderzuschlag beantragen“ in Harsewinkel erledigen?
Zuständig ist: Jobcenter: Bildung und Teilhabe (BuT) (5.4.7) · Gütersloh, Auf dem Stempel 5, 33334 Gütersloh. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Kinderzuschlag beantragen“ in Harsewinkel online?
Für Harsewinkel ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Anspruch haben Eltern, die für ein in ihrem Haushalt lebendes unverheiratetes, nicht verpartnertes Kind unter 25 Jahren Kindergeld beziehen und über ein Einkommen von mindestens 900 Euro — bei Alleinerziehenden mindestens 600 Euro — verfügen (§ 6a Abs. 1 BKGG). Zusätzlich darf bei Bezug des Kinderzuschlags grundsätzlich keine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II bestehen; bei dieser Prüfung wird auch Wohngeld berücksichtigt.
Wie lange wird der Kinderzuschlag bewilligt?
Über den Kinderzuschlag wird jeweils für sechs Monate entschieden — den sogenannten Bewilligungszeitraum (§ 6a Abs. 7 BKGG). Für eine Weiterzahlung nach Ablauf ist ein neuer Antrag bei der Familienkasse erforderlich.
Wo beantrage ich den Kinderzuschlag?
Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, die das Bundeskindergeldgesetz durchführt (§ 7 BKGG). Der Kinderzuschlag ist schriftlich zu beantragen (§ 9 BKGG); die Kontaktwege der für Sie zuständigen Familienkasse finden Sie in der Städte-Übersicht.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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