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Internationalen Führerschein beantragen in Haßloch: Gebühren, Unterlagen & Termin

Internationalen Führerschein beantragen erledigen Sie in Haßloch bei: Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Fahrerlaubnisbehörde, Straßenverkehrsbehörde (Ref. 32).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Haßloch kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Fahrerlaubnisbehörde, Straßenverkehrsbehörde (Ref. 32)

Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim

06322 961-0

info@kreis-bad-duerkheim.de

Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Ordnung und Verkehr (Abteilung 3)

Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim

06322 961-0

info@kreis-bad-duerkheim.de

Gebühren (amtlich)

Die anfallenden Gebühren sind bei der Antragstellung vorrangig bargeldlos am Kassenautomaten zu leisten.

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung • gültiger Führerschein • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto, das auf Fotopapier ausgedruckt ist (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

Voraussetzungen

• Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist. • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins. • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Sollte Ihr gültiger Kartenführerschein von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt worden sein, kann ggf. eine Aktenanforderung bei Ihrer bisher zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erforderlich sein. Dies bedingt sodann einen Zeitverzug und es kann Ihnen bei der Terminvereinbarung für die Antragstellung zunächst kein Internationaler Führerschein ausgehändigt werden.

Gut zu wissen

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig. Hierfür ist ein bereits vorhandener Kartenführerschein (statt Papierführerschein) erforderlich. Sollten Sie Ihren Papierführerschein noch nicht in einen Kartenführerschein umgetauscht haben, ist vorab ein Umtausch des Führerscheins mit den dort genannten Unterlagen zu beantragen.

Häufige Fragen

Was kostet „Internationalen Führerschein beantragen“ in Haßloch?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die anfallenden Gebühren sind bei der Antragstellung vorrangig bargeldlos am Kassenautomaten zu leisten.
Wo kann ich „Internationalen Führerschein beantragen“ in Haßloch erledigen?
Zuständig ist: Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Fahrerlaubnisbehörde, Straßenverkehrsbehörde (Ref. 32), Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wie lange ist der internationale Führerschein gültig?
Das regelt § 25b Abs. 4 FeV: Der internationale Führerschein nach dem Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 gilt drei Jahre ab Ausstellung, der nach dem Abkommen von 1926 ein Jahr. Die Gültigkeit darf zudem nie über die des nationalen Führerscheins hinausgehen, dessen Nummer auf dem internationalen Führerschein vermerkt wird. Welches Abkommen Ihr Reiseland anwendet, erfahren Sie bei der Führerscheinstelle oder der Botschaft des Ziellandes.
Brauche ich für die EU einen internationalen Führerschein?
Nein. Gültige deutsche Führerscheine werden in allen Mitgliedstaaten der EU und des EWR anerkannt, und auch in den meisten übrigen europäischen Staaten ist laut Bundesverkehrsministerium kein internationaler Führerschein erforderlich. Für Länder außerhalb Europas sollten Sie vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder bei der Botschaft des Ziellandes erfragen, ob ein internationaler Führerschein oder eine Übersetzung mitzuführen ist.
Welche Voraussetzungen gelten für den Antrag?
Nach § 25a FeV müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mit einem Führerschein nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Muster besitzen; dem Antrag sind ein Lichtbild nach Passverordnung und der Führerschein beizufügen. Wer noch einen alten Papierführerschein (Muster vor 1999) besitzt, muss diesen daher zunächst in den EU-Kartenführerschein umtauschen. Der internationale Führerschein ist laut Bundesportal nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und daher nur in Verbindung mit diesem gültig.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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