Verpflichtungserklärung abgeben in Heidelberg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.
Zuständige Stelle in Heidelberg
Zuwanderungsrecht (Ausländerbehörde) · Heidelberg
Bergheimer Straße 147 (Landfriedgebäude), 69115 Heidelberg
06221 58-17520
zuwanderung-post@heidelberg.de
Gebühren (amtlich)
Aufenthaltsgesetz : • § 66 Kostenschuldner; Sicherheitsleistung • § 67 Umfang der Kostenhaftung • § 68 Haftung für Lebensunterhalt § 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen)
Benötigte Unterlagen
• Reisepass oder Personalausweis • aktuelle Verdienstnachweise der letzten drei Monate des Einladenden oder der Einladenden beziehungsweise Sparbuch • bei Rentnern und Rentnerinnen: Rentenbescheid • bei Selbständigen: • Bescheinigung des Steuerberaters oder der Steuerberaterin über das Nettoeinkommen • Gewerberegisterauszug oder Ausdruck aus dem Handelsregister • bei Vereinen: Nachweis über das Vereinsvermögen Die Ausländerbehörde kann weitere Nachweise wie beispielsweise Nachweise über ausreichenden Wohnraum einfordern.
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Heidelberg — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
So läuft es ab
Sie müssen die Verpflichtungserklärung schriftlich bei der Ausländerbehörde abgeben. Die Erklärung muss handschriftlich unterschrieben sein. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. Hinweis: Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben. Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität. Die Verpflichtung aus der Verpflichtungserklärung ist vollstreckbar.
Gut zu wissen
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken. Damit verpflichten Sie sich für einen Zeitraum von fünf Jahren, die Kosten für den Lebensunterhalt des Ausländers zu tragen. Sie beinhaltet, dass Sie alle öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit anfallen, auch wenn die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten). Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der durch die Verpflichtungserklärung ermöglichten Einreise des Ausländers. Die Verpflichtungserklärung erlischt weder durch die Anerkennung als Schutzberechtigter nach dem Asylgesetz noch durch Erteilung einer anderen humanitären Aufenthaltserlaubnis. Zur Beantragung von Verpflichtungserklärungen für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten können Sie sich auch an ein Bürgeramt der Stadt Heidelberg wenden.
Häufige Fragen
Was kostet „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Heidelberg?
Wo kann ich „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Heidelberg erledigen?
Geht „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Heidelberg online?
Wofür hafte ich mit einer Verpflichtungserklärung?
Wird meine Bonität geprüft?
Wie lange ist die Verpflichtungserklärung für das Visum verwendbar?
Weitere Behördengänge in Heidelberg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Verpflichtungserklärung abgeben (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.