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Sterbeurkunde beantragen in Henstedt-Ulzburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Henstedt-Ulzburg bei: Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Standesamt.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle in Henstedt-Ulzburg

Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Standesamt

Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg

Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00, Do 14:00-18:00, Mo-Mi 14:00-16:00 "telefonische Sprechzeiten" || "nach terminlicher Vereinbarung" · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 4193 963-0

Standesamt@henstedt-ulzburg.de

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Benötigte Unterlagen

• für nahe Verwandte oder Ehepartnerinnen beziehungsweise Ehepartner: • Verwandtschafts- beziehungsweise Ehenachweis, beispielsweise • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • Lebenspartnerschaftsurkunde • Personalausweis oder Reisepass • für Geschwister der verstorbenen Person: • Verwandtschaftsnachweis • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung • Personalausweis oder Reisepass • bei Vertretung: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person • jeweils den Personalausweis oder Reisepass von der Person, die vertritt und von der Person, die vertreten wird • für andere Personen ohne Verwandtschaftsbezug: • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise • Erbschein • Grundbuchauszug • Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Eine Sterbeurkunde können Sie beantragen, wenn Sie • mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt sind oder Ehepartnerin beziehungsweise Ehepartner / oder Lebenspartnerin oder Lebenspartner sind oder • ein berechtigtes rechtliches Interesse haben, zum Beispiel durch einen Erbschein oder einen Grundbuchauszug Sie können auch eine internationale Sterbeurkunde beim deutschen Standesamt beantragen. Dies ist ein mehrsprachiges Formular, welches Ihnen die Nachlassabwicklung im Ausland erleichtert. Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt des Ortes, in dem die betroffene Person gestorben ist. Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person: • Vornamen, Familienname und Geburtsname • Ort und Tag der Geburt • letzter Wohnsitz und Familienstand • Vornamen, Familienname und Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners • Ort und Zeitpunkt des Todes Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für: • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung • die Nachlassabwicklung • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen

Gut zu wissen

Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Henstedt-Ulzburg erledigen?
Zuständig ist: Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Standesamt, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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